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Checkliste für werdende Freelancer

| Ufuk Avcu | Gründer
5 Punkte: Checkliste für werdende Freelancer
Freelancer sind flexibel und ungebunden. Trotzdem müssen sie im Hinblick auf gewerbliche und steuerliche Aspekte einige Dinge berücksichtigen. Auch Faktoren wie die AGBs und der Versicherungsschutz sind wichtig. Die Checkliste für werdende Freelancer.

1. Gewerbe anmelden

In vielen Fällen kann eine selbstständige Tätigkeit ohne die Anmeldung eines Gewerbes durchgeführt werden. Das hängt unter anderem von der Art der Tätigkeit und dem Verdienst ab. Das zuständige Finanzamt gibt Auskunft über den Status der Tätigkeit und damit auch über die weiteren Schritte, die Sie tun müssen.

Grundsätzlich gilt: Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um freie Berufe handelt, bedürfen einer Gewerbeanmeldung.
Für neue Freelancer bietet sich die Kleinunternehmerregelung an. Diese ermöglicht eine Reduzierung der buchhalterischen Pflichten, insofern im ersten Geschäftsjahr weniger als 17.500 Euro verdient werden. Die Regelung kann aber auch Nachteile bergen, welche Freiberufler unter § 19 des Umsatzsteuergesetzes im Detail nachlesen können.

2. Die Bezeichnung des Unternehmens

Sobald die rechtlichen Grundlagen für die Freiberufler-Tätigkeit geklärt wurden, geht es an die Bezeichnung des Unternehmens. Unter welchem Namen sollen die Geschäfte geführt werden? Je nach Unternehmensform müssen hier unterschiedliche Dinge berücksichtigt werden.

Handelt es sich um ein Unternehmen, welches nicht im Handelsregister zu finden ist, können die Geschäftspartner keine weiteren Informationen zum Unternehmen einholen. Freiberufler sind also unter Umständen verpflichtet, als Unternehmensnahmen ihren vollständigen Vor- und Nachnamen zu verwenden. Gleichzeitig kann eine Geschäftsbezeichnung genutzt werden, die als beschreibendes Element fungiert. Ein Beispiel: Thomas Müller, Freier Texter. Alternativ sind auch Fantasienamen erlaubt, solange sie in Verbindung mit dem Vor- und Zunamen verwendet werden. Bevor eine Bezeichnung gewählt wird, sollten weitere Informationenen bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Denn falls die Geschäftsbezeichnung zum Beispiel schon vergeben ist, drohen unter Umständen rechtliche Probleme.

Freiberufler müssen bei der Wahl der Geschäftsbezeichnung zudem eine klar verständliche Bezeichnung wählen. Keinesfalls darf die Bezeichnung auf einen gewerblichen Betrieb hindeuten, wo keiner vorhanden ist.

3. Die unternehmerische Steuernummer

Um als Freelancer Rechnungen stellen zu können, wird eine unternehmerische Steuernummer benötigt. Freiberufler können die Ausstellung der Steuernummer direkt beim Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende müssen sich zunächst an die Gewerbemeldestelle im zuständigen Bezirksamt wenden. Die Behörde setzt sich mit dem Finanzamt in Verbindung, welches sich um die Ausstellung der Steuernummer kümmert. Freiberufler mit Kunden im Ausland benötigen zusätzlich die Umsatz-Identifikationsnummer.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte Kontakt mit einem Steuerberater hergestellt werden. Der Fachmann unterstützt Sie bei allen steuerlichen Aspekten und vermeidet so bisweilen kostspielige Stolperfallen. Freelancer wählen am besten einen Steuerberater mit Schwerpunkt Freiberuflichkeit.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Freelancer mit eigenem Angebot müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen. Andernfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften, welche mitunter nachteilig für den Freelancer sein können. In den AGBs werden unter anderem die Vergütung der Leistungen, Rückgaberecht und Co. festgehalten. Ein Blick auf vergleichbare Unternehmen gibt eine erste Orientierung bezüglich Struktur und Inhalt.

5. Die wichtigsten Versicherungen

Freiberufler müssen verschiedene rechtliche Aspekte im Blick behalten. Um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, bietet sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung an. Damit sind Freelancer etwa abgesichert, wenn sie dem Kunden Schaden verursachen. Im Zweifelsfall verhindert eine gute Versicherung die private Insolvenz. Eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung ist bereits ab 30 Euro pro Monat erhältlich. Sie deckt die Gefahren der Freiberufler-Tätigkeit ab und springt im Schadensfall ein.

Freelancer müssen sich zudem selbst krankenversichern, da hierzulande eine Krankenversicherungspflicht besteht. Während Angestellte über ihr Arbeitsverhältnis abgesichert sind, müssen Freelancer sich selbst um die passende Versicherung bemühen. Sie können sich bei einer gesetzlich oder privaten Krankenversicherung melden und eine passende Police abschließen. Umso besser, wenn die Versicherung die individuellen beruflichen Risiken abdeckt.
5 Punkte: Checkliste für werdende Freelancer

                            Freelancer sind flexibel und ungebunden. Trotzdem müssen sie im Hinblick auf gewerbliche und steuerliche Aspekte einige Dinge berücksichtigen. Auch Faktoren wie die AGBs und der Versicherungsschutz sind wichtig. Die Checkliste für werdende Freelancer.

1. Gewerbe anmelden

In vielen Fällen kann eine selbstständige Tätigkeit ohne die Anmeldung eines Gewerbes durchgeführt werden. Das hängt unter anderem von der Art der Tätigkeit und dem Verdienst ab. Das zuständige Finanzamt gibt Auskunft über den Status der Tätigkeit und damit auch über die weiteren Schritte, die Sie tun müssen.

Grundsätzlich gilt: Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um freie Berufe handelt, bedürfen einer Gewerbeanmeldung.
Für neue Freelancer bietet sich die Kleinunternehmerregelung an. Diese ermöglicht eine Reduzierung der buchhalterischen Pflichten, insofern im ersten Geschäftsjahr weniger als 17.500 Euro verdient werden. Die Regelung kann aber auch Nachteile bergen, welche Freiberufler unter § 19 des Umsatzsteuergesetzes im Detail nachlesen können.

2. Die Bezeichnung des Unternehmens

Sobald die rechtlichen Grundlagen für die Freiberufler-Tätigkeit geklärt wurden, geht es an die Bezeichnung des Unternehmens. Unter welchem Namen sollen die Geschäfte geführt werden? Je nach Unternehmensform müssen hier unterschiedliche Dinge berücksichtigt werden.

Handelt es sich um ein Unternehmen, welches nicht im Handelsregister zu finden ist, können die Geschäftspartner keine weiteren Informationen zum Unternehmen einholen. Freiberufler sind also unter Umständen verpflichtet, als Unternehmensnahmen ihren vollständigen Vor- und Nachnamen zu verwenden. Gleichzeitig kann eine Geschäftsbezeichnung genutzt werden, die als beschreibendes Element fungiert. Ein Beispiel: Thomas Müller, Freier Texter. Alternativ sind auch Fantasienamen erlaubt, solange sie in Verbindung mit dem Vor- und Zunamen verwendet werden. Bevor eine Bezeichnung gewählt wird, sollten weitere Informationenen bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Denn falls die Geschäftsbezeichnung zum Beispiel schon vergeben ist, drohen unter Umständen rechtliche Probleme.

Freiberufler müssen bei der Wahl der Geschäftsbezeichnung zudem eine klar verständliche Bezeichnung wählen. Keinesfalls darf die Bezeichnung auf einen gewerblichen Betrieb hindeuten, wo keiner vorhanden ist.

3. Die unternehmerische Steuernummer

Um als Freelancer Rechnungen stellen zu können, wird eine unternehmerische Steuernummer benötigt. Freiberufler können die Ausstellung der Steuernummer direkt beim Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende müssen sich zunächst an die Gewerbemeldestelle im zuständigen Bezirksamt wenden. Die Behörde setzt sich mit dem Finanzamt in Verbindung, welches sich um die Ausstellung der Steuernummer kümmert. Freiberufler mit Kunden im Ausland benötigen zusätzlich die Umsatz-Identifikationsnummer.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte Kontakt mit einem Steuerberater hergestellt werden. Der Fachmann unterstützt Sie bei allen steuerlichen Aspekten und vermeidet so bisweilen kostspielige Stolperfallen. Freelancer wählen am besten einen Steuerberater mit Schwerpunkt Freiberuflichkeit.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Freelancer mit eigenem Angebot müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen. Andernfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften, welche mitunter nachteilig für den Freelancer sein können. In den AGBs werden unter anderem die Vergütung der Leistungen, Rückgaberecht und Co. festgehalten. Ein Blick auf vergleichbare Unternehmen gibt eine erste Orientierung bezüglich Struktur und Inhalt.

5. Die wichtigsten Versicherungen

Freiberufler müssen verschiedene rechtliche Aspekte im Blick behalten. Um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, bietet sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung an. Damit sind Freelancer etwa abgesichert, wenn sie dem Kunden Schaden verursachen. Im Zweifelsfall verhindert eine gute Versicherung die private Insolvenz. Eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung ist bereits ab 30 Euro pro Monat erhältlich. Sie deckt die Gefahren der Freiberufler-Tätigkeit ab und springt im Schadensfall ein.

Freelancer müssen sich zudem selbst krankenversichern, da hierzulande eine Krankenversicherungspflicht besteht. Während Angestellte über ihr Arbeitsverhältnis abgesichert sind, müssen Freelancer sich selbst um die passende Versicherung bemühen. Sie können sich bei einer gesetzlich oder privaten Krankenversicherung melden und eine passende Police abschließen. Umso besser, wenn die Versicherung die individuellen beruflichen Risiken abdeckt.
5 Punkte: Checkliste für werdende Freelancer
Freelancer sind flexibel und ungebunden. Trotzdem müssen sie im Hinblick auf gewerbliche und steuerliche Aspekte einige Dinge berücksichtigen. Auch Faktoren wie die AGBs und der Versicherungsschutz sind wichtig. Die Checkliste für werdende Freelancer.

1. Gewerbe anmelden

In vielen Fällen kann eine selbstständige Tätigkeit ohne die Anmeldung eines Gewerbes durchgeführt werden. Das hängt unter anderem von der Art der Tätigkeit und dem Verdienst ab. Das zuständige Finanzamt gibt Auskunft über den Status der Tätigkeit und damit auch über die weiteren Schritte, die Sie tun müssen.

Grundsätzlich gilt: Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um freie Berufe handelt, bedürfen einer Gewerbeanmeldung.
Für neue Freelancer bietet sich die Kleinunternehmerregelung an. Diese ermöglicht eine Reduzierung der buchhalterischen Pflichten, insofern im ersten Geschäftsjahr weniger als 17.500 Euro verdient werden. Die Regelung kann aber auch Nachteile bergen, welche Freiberufler unter § 19 des Umsatzsteuergesetzes im Detail nachlesen können.

2. Die Bezeichnung des Unternehmens

Sobald die rechtlichen Grundlagen für die Freiberufler-Tätigkeit geklärt wurden, geht es an die Bezeichnung des Unternehmens. Unter welchem Namen sollen die Geschäfte geführt werden? Je nach Unternehmensform müssen hier unterschiedliche Dinge berücksichtigt werden.

Handelt es sich um ein Unternehmen, welches nicht im Handelsregister zu finden ist, können die Geschäftspartner keine weiteren Informationen zum Unternehmen einholen. Freiberufler sind also unter Umständen verpflichtet, als Unternehmensnahmen ihren vollständigen Vor- und Nachnamen zu verwenden. Gleichzeitig kann eine Geschäftsbezeichnung genutzt werden, die als beschreibendes Element fungiert. Ein Beispiel: Thomas Müller, Freier Texter. Alternativ sind auch Fantasienamen erlaubt, solange sie in Verbindung mit dem Vor- und Zunamen verwendet werden. Bevor eine Bezeichnung gewählt wird, sollten weitere Informationenen bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Denn falls die Geschäftsbezeichnung zum Beispiel schon vergeben ist, drohen unter Umständen rechtliche Probleme.

Freiberufler müssen bei der Wahl der Geschäftsbezeichnung zudem eine klar verständliche Bezeichnung wählen. Keinesfalls darf die Bezeichnung auf einen gewerblichen Betrieb hindeuten, wo keiner vorhanden ist.

3. Die unternehmerische Steuernummer

Um als Freelancer Rechnungen stellen zu können, wird eine unternehmerische Steuernummer benötigt. Freiberufler können die Ausstellung der Steuernummer direkt beim Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende müssen sich zunächst an die Gewerbemeldestelle im zuständigen Bezirksamt wenden. Die Behörde setzt sich mit dem Finanzamt in Verbindung, welches sich um die Ausstellung der Steuernummer kümmert. Freiberufler mit Kunden im Ausland benötigen zusätzlich die Umsatz-Identifikationsnummer.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte Kontakt mit einem Steuerberater hergestellt werden. Der Fachmann unterstützt Sie bei allen steuerlichen Aspekten und vermeidet so bisweilen kostspielige Stolperfallen. Freelancer wählen am besten einen Steuerberater mit Schwerpunkt Freiberuflichkeit.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Freelancer mit eigenem Angebot müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen. Andernfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften, welche mitunter nachteilig für den Freelancer sein können. In den AGBs werden unter anderem die Vergütung der Leistungen, Rückgaberecht und Co. festgehalten. Ein Blick auf vergleichbare Unternehmen gibt eine erste Orientierung bezüglich Struktur und Inhalt.

5. Die wichtigsten Versicherungen

Freiberufler müssen verschiedene rechtliche Aspekte im Blick behalten. Um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein, bietet sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung an. Damit sind Freelancer etwa abgesichert, wenn sie dem Kunden Schaden verursachen. Im Zweifelsfall verhindert eine gute Versicherung die private Insolvenz. Eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung ist bereits ab 30 Euro pro Monat erhältlich. Sie deckt die Gefahren der Freiberufler-Tätigkeit ab und springt im Schadensfall ein.

Freelancer müssen sich zudem selbst krankenversichern, da hierzulande eine Krankenversicherungspflicht besteht. Während Angestellte über ihr Arbeitsverhältnis abgesichert sind, müssen Freelancer sich selbst um die passende Versicherung bemühen. Sie können sich bei einer gesetzlich oder privaten Krankenversicherung melden und eine passende Police abschließen. Umso besser, wenn die Versicherung die individuellen beruflichen Risiken abdeckt.
Plagiatsprüfung

Ergebnisse der Plagiatsprüfung

 
26.01.2020, 23:45:02
Kein Plagiatsverdacht