Pro IT
- Vertrauens- und Betrugsschäden
- Organhaftung (z.B. GmbH)
- Produkt- und Dienstleistungshaftpflicht
- Betriebsstättenrisiko
- Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite
- Abwehr von Haftungsansprüchen
- Umweltschäden
- Daten- und Cybereigenschaden
- Vermögenseigenschaden
- Strafrechtsschutz
- Vergütungsrechtsschutz
- Betrug durch Dritte
- Vertrauensschaden durch Mitarbeiter
- Domainschutz
- Cyber-Eigenschaden
- Reputationsschaden
- Rücktritt des Auftraggebers des Projektvertrags
- Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz
- Vertragsstrafen
- Verletzung gewerblicher Schutzrechte
- Daten- und Cyber-Drittschäden
- Verzugsschaden
- Vermögensschaden
Versicherungscheck
Wir prüfen für sie ihre bestehenden Versicherungen auf:
- Versicherungsumfang
- Versicherungssumme
- über- oder unterversichert
- Leistungsüberschneidungen
- zu hohe Prämien
- abgedeckte Risiken
Weitere Informationen
zum Angebot
Mit zunehmender Bedeutung der IT für Unternehmen steigen die Anforderungen an die IT Sicherheit und die Professionalität der IT Verantwortlichen. Aus der rechtlichen Perspektive betrachtet ist IT-Sicherheit in der Verantwortung der Geschäftsführung. Soweit externe Dienstleister eingebunden sind, sind diese für eventuelle Fehler und die daraus resultierenden Schäden haftbar. Abhängig von der Gesellschaftsform können Schäden für Dienstleister schnell existenzbedrohend sein.
Der gerne gemachte Versuch, über Verträge oder die AGB Haftungsrisiken auszuschließen oder die Haftung zumindest zu begrenzen ist leider ein Irrtum und rechtlich nicht haltbar.
Das Risiko umfasst Regressansprüche für entstandene Vermögensschäden, Bußgelder und sogar Schmerzensgelder. Weitere Risiken entstehen durch indirekte Rechtsverletzungen bzw. die sich daraus ergebenden Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Beispiele sind Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen.
Eine geeignete Versicherung deckt die wesentlichen Risiken für IT Unternehmen ab. Zusätzlich erfüllt diese in Haftungsfällen eine weiter wichtige Aufgabe, nämlich die Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Im Rahmen der Schadensbearbeitung prüft sie die gestellten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Schadenbeispiele
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Cyber-Drittschaden
Ein IT-Unternehmen implementiert ein Shopping- Tool für einen Spielwaren-Zulieferer. Dabei wird ein bis dato nicht registrierter Virus ins Netzwerk des Auftraggebers eingeschleust. Das gesamte interne Netzwerk ist befallen. Bis zum Abschluss der Systembereinigung steht der Betrieb still. Das Unternehmen verklagt den Dienstleister auf Sachschaden und entgangenen Gewinn in Höhe von 600.000 €.
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Verzugsschaden
Ein IT-Unternehmen ist mit der Wartung und dem Support der Computersysteme eines Logistikunternehmens betraut. Bei einem Systemausfall kann das IT-Unternehmen die vereinbarte Reaktionszeit von einer Stunde nicht einhalten. Erst nach 7 Stunden laufen die Systeme wieder. Der Auftraggeber verlangt für die verzögerte Leistungserbringung Schadenersatz in Höhe von 50.000 €.
besonders geeignet für diese Branchen
- IT-Dienstleister
- Organisations- und Entwicklungsberatung
- IT-Schulung
- Vermittlung von TK-Tarifen
- TK Dienstleistungen
- Projektmanagement
- freie Mitarbeiter in IT-Projekten
- Datenerfassung, -speicherung, -verarbeitung
- SEM-Marketing
- SEO-Agentur
- Webdesign
- IT-Gutachter und Sachverständige
- IT und TK Hardware
- Webhoster
- SaaS Anbieter
- Software-Pflege und Wartung
- Softwareentwickler
- IT Beratung
Module der Versicherung
passiver Rechtsschutz
Dieses Modul sichert Sie gegen unberechtigte und unbegründete Haftungsansprüche ab. Wir prüfen die rechtliche Grundlage der Forderung und - sollte es notwendig sein - gehen wir gegen unberechtigte Forderung auch gerichtlich vor. Die Kosten für die Prüfung und ggf. anfallende gerichtliche und außergerichtliche sind durch den passiven Rechtsschutz gedeckt.Produkt-Haftpflicht
Mit einer Produkthaftpflichtversicherung werden Lücken der Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Produkthaftpflichtrisikos geschlossen, wie z. B. Schäden an der gelieferten Sache selbst, vertragliche Ansprüche des Geschädigten an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder Schadensfälle die sich im Ausland ereignet haben.Umweltschaden
Gedeckt sind durch dieses Modul Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Seit 2007 gilt das Umweltschadengesetz - aus diesem ergeben sich Haftungsrisiken, die durch eine Umwelt-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Die Gesetzgebung erlaubt die Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer und Vorstände und kann diese persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar machen.Umwelthaftpflicht
Die Umwelthaftpflichtversicherung ergänzt die betriebliche Haftplichtversicherung um die Deckung für Haftungsansprüchen aufgrund Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Dies beinhaltet sowohl Unfallschäden als auch die sog. Allmählichkeitsschäden.Betriebshaftpflicht
Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind.M&A Versicherung
Mergers & Acquisitions - zwei englische Begriffe - , die bereits einen groben Hinweis auf die abgesicherten unternehmerischen Aktivitäten geben. „Merger“ sind Unternehmensfusionen, unter „acquisitions“ versteht man Unternehmenskäufe.D&O Außenhaftung
D&O oder ausgeschrieben "Directors-and-Officers-Versicherung" - auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung - ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Eine D&O-Versicherung bietet nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht für das Unternehmen selbst.Vergütungs- und Strafrechtsschutz
Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen Vergütungsansprüchen.Cyber- und Daten Eigenschaden
Der Versicherungsschutz wird für Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder Missbrauch aller eingesetzten IT-Systeme gewährt. Das beinhaltet Computer, Server, Netzwerke, Mobilgeräte - weiterhin Software, Datenbanken, elektronische Daten. Neben gezielten und ungezielten Angriffen durch Dritte sind auch Schäden durch Bedienfehler und Innentäter abgedeckt.Cyberrisk Drittschaden
Der Versicherungsschutz deckt Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, die durch den Einsatz ihrer IT Systemen verursacht werden. Das sind beispielsweise die versehentliche Verbreitung von Viren, Würmer, Trojaner etc. Ebenso sind unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten bei der Internetnutzung, wie Informationspiraterie oder Denial-of-Service-Angriff. Die Verletzung von Datenschutzgesetzen (EU-DSGVO und BDSG) oder vertraglichen Bestimmungen und Geheimhaltungspflichten bzw. die sich daraus ergebenen Haftungsansprüche sind ebenfalls enthalten.Vermögensschaden Haftpflicht
Dieses Modul ist der Kern unseres Angebotes. Hiermit decken wir Schäden ab, die ihren Kunden durch ihr Versäumnis und ihre Fehler entstehen. Sie greift immer dann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für einen finanziellen Schaden bei einem Kunden in Haftung genommen werden. Fehler sind nur allzu menschlich und stellen das größte Risiko im professionellen Umfeld dar.