Wir prüfen für sie ihre bestehenden Versicherungen auf:
Mit zunehmender Bedeutung der IT für Unternehmen steigen die Anforderungen an die IT Sicherheit und die Professionalität der IT Verantwortlichen. Aus der rechtlichen Perspektive betrachtet ist IT-Sicherheit in der Verantwortung der Geschäftsführung. Soweit externe Dienstleister eingebunden sind, sind diese für eventuelle Fehler und die daraus resultierenden Schäden haftbar. Abhängig von der Gesellschaftsform können Schäden für Dienstleister schnell existenzbedrohend sein.
Der gerne gemachte Versuch, über Verträge oder die AGB Haftungsrisiken auszuschließen oder die Haftung zumindest zu begrenzen ist leider ein Irrtum und rechtlich nicht haltbar.
Das Risiko umfasst Regressansprüche für entstandene Vermögensschäden, Bußgelder und sogar Schmerzensgelder. Weitere Risiken entstehen durch indirekte Rechtsverletzungen bzw. die sich daraus ergebenden Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Beispiele sind Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen.
Eine geeignete Versicherung deckt die wesentlichen Risiken für IT Unternehmen ab. Zusätzlich erfüllt diese in Haftungsfällen eine weiter wichtige Aufgabe, nämlich die Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Im Rahmen der Schadensbearbeitung prüft sie die gestellten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.