Pro Media
Abgedeckte Risiken
- Haftpflicht für Produkte und Dienstleistungen
- Umwelthaftpflicht
- Betriebsstätten Haftpflicht
- Cyber- und Dateneigenschaden
- Vertrauens- und Betrugsschäden
- Rücktritt vom Projektvertrag
- Daten- und Cyber-Schäden
- Gesetzliche und vertragliche Haftungsansprüche
- Druck- und Streuungskosten
- Verletzung gewerblicher Schutzrechte (Marken-, Lizenz- und Urheberrecht)
- Ansprüche aus Verzögerung einer Leistung
- Verstöße gegen Wettbewerbsrecht
- Umweltschäden
- Vermögenseigenschaden
- Vertrauensschaden durch Mitarbeiter
- Reputationsschaden
- Vertragsstrafen
- Vermögensschaden
Versicherungscheck
Wir prüfen für sie ihre bestehenden Versicherungen auf:
- Versicherungsumfang
- Versicherungssumme
- über- oder unterversichert
- Leistungsüberschneidungen
- zu hohe Prämien
- abgedeckte Risiken
Weitere Informationen
Die rasante technische Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte hat zu unglaublichen Möglichkeiten im Medienbereich geführt. Neben der neuen Fülle unterschiedlicher Kanäle, hat im gleichen Maß auch die Komplexität der Projekte und der Organisation zugenommen. In diesem Kontext steigt leider auch die Fehleranfälligkeit und gerade in diesem Arbeitsfeld steigen die finanziellen Schäden sehr schnell in ungeahnte Höhen (siehe auch unsere Schadensbeispiele).
Fehler und Versäumnisse sind nur allzu menschlich und können – abhängig von der Gesellschaftsform – schwerwiegende und nachhaltige Folgen nach sich ziehen. Anders, als in anderen Berufsgruppen, ist für Medienagenturen keine Pflichtversicherung vorgeschrieben, sodass Haftungsansprüche schnell zu existentiell bedrohlichen Situationen führen.
Zusätzlich zum den üblichen Modulen einer Betriebshaftpflicht, deckt die Pro RSW weitere Risiken ab. Dies sind insbesondere indirekte Rechtsverletzungen bzw. die daraus resultierenden Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Beispiele sind Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen. Ebenso sind neue Risiken aus dem Bereich der Cyber- und Datenschäden abgedeckt, optional sogar Eigenschäden aus diesem Bereich.
Der Versicherungsgeber übernimmt in Haftungsfällen zusätzlich eine wichtige Aufgabe, nämlich die Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Im Rahmen der Schadenbearbeitung werden an Sie gestellte Ansprüche geprüft und unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Schadenbeispiele
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Verletzung von Schutzrechten
Eine Web-Agentur verwendet für die Webseite eines Kunden aus der Automobilbranche geschütztes Bildmaterial eines Wettbewerbers. Ohne weitere Prüfung wird die Webseite live geschaltet. Der Kunde wird vom rechtlichen Eigentümer des Bildmotives abgemahnt, Schadenersatzforderungen folgen.
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Cyber Drittschaden
Der Mitarbeiter einer PR-Agentur versendet versehentlich eine E-Mail mit einem vireninfizierten Anhang an einen großen Kunden. Dieser verursacht beim Kunden einen Systemabsturz, der das Unternehmen für einige Tage außer Betrieb setzt. Der Kunde stellt Haftpflichtansprüche aus Schadenersatz und entgangenen Gewinn in Höhe von 78.000 €.
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Fehler bei der Terminplanung
Eine Event-Agentur ist mit der Organisation einer Vortragsreihe betraut. Einladungen an 200 exklusive Teilnehmer sind verschickt. Die Agentur hat das Kongresszentrum inklusive Rahmenprogramm für den 12. August statt den 21. August gebucht. Der Auftraggeber entzieht den kompletten Veranstaltungs-Etat in Höhe von 700.000 € jährlich, macht Reputationsschäden und Schadenersatzforderungen geltend. Die Teilnehmer fordern entstandene Reisekosten zurück.
besonders geeignet für diese Branchen
- freier Journalist
- Grafik-Design
- Künstleragentur
- PR-Agentur
- Social-Media-Agentur
- Marketingagentur
- Medienagentur
- Werbeagentur
- Kommunikationsberater
- Eventmanager
- Marktforschung
- e-commerce Agentur und Berater
- Onlinemarketing
- PR Berater
- Texter
- Designer
- Werber
Module der Versicherung
passiver Rechtsschutz
Dieses Modul sichert Sie gegen unberechtigte und unbegründete Haftungsansprüche ab. Wir prüfen die rechtliche Grundlage der Forderung und - sollte es notwendig sein - gehen wir gegen unberechtigte Forderung auch gerichtlich vor. Die Kosten für die Prüfung und ggf. anfallende gerichtliche und außergerichtliche sind durch den passiven Rechtsschutz gedeckt.Produkt-Haftpflicht
Mit einer Produkthaftpflichtversicherung werden Lücken der Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Produkthaftpflichtrisikos geschlossen, wie z. B. Schäden an der gelieferten Sache selbst, vertragliche Ansprüche des Geschädigten an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder Schadensfälle die sich im Ausland ereignet haben.Umweltschaden
Gedeckt sind durch dieses Modul Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Seit 2007 gilt das Umweltschadengesetz - aus diesem ergeben sich Haftungsrisiken, die durch eine Umwelt-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Die Gesetzgebung erlaubt die Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer und Vorstände und kann diese persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar machen.Umwelthaftpflicht
Die Umwelthaftpflichtversicherung ergänzt die betriebliche Haftplichtversicherung um die Deckung für Haftungsansprüchen aufgrund Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Dies beinhaltet sowohl Unfallschäden als auch die sog. Allmählichkeitsschäden.Betriebshaftpflicht
Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind.Vergütungs- und Strafrechtsschutz
Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen Vergütungsansprüchen.Cyber- und Daten Eigenschaden
Der Versicherungsschutz wird für Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder Missbrauch aller eingesetzten IT-Systeme gewährt. Das beinhaltet Computer, Server, Netzwerke, Mobilgeräte - weiterhin Software, Datenbanken, elektronische Daten. Neben gezielten und ungezielten Angriffen durch Dritte sind auch Schäden durch Bedienfehler und Innentäter abgedeckt.Cyberrisk Drittschaden
Der Versicherungsschutz deckt Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, die durch den Einsatz ihrer IT Systemen verursacht werden. Das sind beispielsweise die versehentliche Verbreitung von Viren, Würmer, Trojaner etc. Ebenso sind unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten bei der Internetnutzung, wie Informationspiraterie oder Denial-of-Service-Angriff. Die Verletzung von Datenschutzgesetzen (EU-DSGVO und BDSG) oder vertraglichen Bestimmungen und Geheimhaltungspflichten bzw. die sich daraus ergebenen Haftungsansprüche sind ebenfalls enthalten.Vermögensschaden Haftpflicht
Dieses Modul ist der Kern unseres Angebotes. Hiermit decken wir Schäden ab, die ihren Kunden durch ihr Versäumnis und ihre Fehler entstehen. Sie greift immer dann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für einen finanziellen Schaden bei einem Kunden in Haftung genommen werden. Fehler sind nur allzu menschlich und stellen das größte Risiko im professionellen Umfeld dar.