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Willkommen bei Ihrem Versicherungsmakler für #profis

Highlights

Abgedeckte Risiken

Wir wissen selber, wie kompliziert Versicherungen werden können. Wir haben auf unserer Webseite größte Mühe gegeben, Sie bei der richtigen Entscheidung zu unterstützen. Deshalb haben wir ein Team, das Sie gerne berät.
  • Vertrauens- und Betrugsschäden
  • Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Umweltschäden
  • D&O für Interimsmanger
  • Daten- und Cybereigenschaden
  • Vermögenseigenschaden
  • Strafrechtsschutz
  • Vergütungsrechtsschutz
  • Betrug durch Dritte
  • Vertrauensschaden durch Mitarbeiter
  • Domainschutz
  • Cyber-Eigenschaden
  • Reputationsschaden
  • Rücktritt des Auftraggebers des Projektvertrags
  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz
  • Vertragsstrafen
  • Verletzung gewerblicher Schutzrechte
  • Daten- und Cyber-Drittschäden
  • Verzugsschaden
  • Vermögensschaden

Versicherungscheck

Wir prüfen für sie ihre bestehenden Versicherungen auf:

  • Versicherungsumfang
  • Versicherungssumme
  • über- oder unterversichert
  • Leistungsüberschneidungen
  • zu hohe Prämien
  • abgedeckte Risiken
Wenn alles ok ist, sagen wir ihnen das. Wenn nicht, machen wir ihnen genau passende Vorschläge für ihr Unternehmen.
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Weitere Informationen

zum Angebot

Allerdings sind Fehler nur allzu menschlich – und können dem besten Berater passieren. Beratungsfehler können zu Vermögensschäden führen. Ein BGH Urteil von 1979 bringt das Thema auf den Punkt: „Eine Beratungshaftung besteht für alle Berater, denen Kunden typischerweise ihr Vertrauen schenken“.

Abhängig von der Rechtsform des Beratungs-Unternehmens haftet der Beratere mit dem Stammkapital oder mit dem gesamten Privatvermögen.

Eine Haftung für wesentliche Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist ein genereller Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit unzulässig. Die summenmäßige Begrenzung der Haftung unterhalb des typisch vorhersehbaren Schadens ist sehr kritisch. Gehen AGB-Klauseln über das gesetzlich zulässige Maß hinaus, sind sie insgesamt unwirksam.

Neben Beratungsfehlern bestehen weitere Risiken durch indirekte Rechtsverletzungen bzw. die sich daraus ergebenden Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Beispiele sind Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen.

Eine geeignete Versicherung – wie unsere Pro Berater – übernimmt in Haftungsfällen zusätzlich eine wichtige Aufgabe, nämlich die Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Im Rahmen der Schadensbearbeitung prüft sie die gestellten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Schadenbeispiele

  • Verzugsschaden
    Ein Beratungsunternehmen ist mit der Leitung eines Projektes bei einem Auftraggeber betraut. Aufgrund personeller Ausfälle ist der Berater nicht in der Lage, wichtige Unterlagen rechtzeitig abzugeben. Das Projekt verzögert sich um einen weiteren Monat. Der Auftraggeber stellt Schadensersatzansprüche und entgangenen Gewinn in Höhe von 120.000 € in Anspruch.
  • Cyber-Drittschaden
    Der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens versendet versehentlich eine E-Mail mit einem vireninfizierten Anhang an einen großen Kunden. Dieser verursacht beim Kunden einen Systemabsturz, der das Unternehmen für einige Tage außer Betrieb setzt. Der Kunde stellt Haftpflichtansprüche aus Schadenersatz und entgangenen Gewinn in Höhe von 78.000 €.
  • Vermögensschaden
    Die Geschäftsführung eines großen Mittelständlers beauftragt einen Berater mit der Einführung eines Warenwirtschaftssystems. Nach Einführung des neuen Systems wird festgestellt, dass dieses über keine ausreichenden Kapazitäten für die Größe des Unternehmens verfügt. Durch den Erwerb neuer Software-Lizenzen sowie zusätzliche Kosten der Umrüstung entsteht ein finanzieller Schaden in Höhe von 45.000 €.

besonders geeignet für diese Branchen

  • Übersetzungsbüro
  • PR-Agentur
  • Social-Media-Agentur
  • Kommunikationsberater
  • Organisations- und Entwicklungsberatung
  • Projektmanagement
  • SEO-Agentur
  • IT-Gutachter und Sachverständige
  • Fitness- und Gesundheitsberater
  • Familienberatung
  • Mediator
  • Personalvermittlung
  • Headhunter und Recruiter
  • Interimsmanager
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Fachkraft für Datenschutz
  • Fachkraft für Umweltschutz
  • Fachkraft für Brandschutz
  • Fachkraft für Compliance
  • Qualitätsmanagement
  • freiberufliche Dozenten
  • Marketing Berater
  • Datenschutz-Berater
  • Gründungsberater
  • IT Beratung
  • Trainer und Coach
  • Personalberatung
  • Unternehmensberatung
  • Ambulante Pflege
  • Gutachter
  • e-commerce Agentur und Berater
  • Datenschutzbeauftragte
  • Onlinemarketing
  • PR Berater

Module der Versicherung

Hier haben wir die wichtigsten Module dieser branchenspezifischen Berufshaftpflicht Versicherung zusammengestellt. In wenigen Sätzen ist der Inhalt erklärt - alle Fragen, die offen geblieben sind, vertiefen wir gerne im direkten Kontakt.
  • passiver Rechtsschutz

    Dieses Modul sichert Sie gegen unberechtigte und unbegründete Haftungsansprüche ab. Wir prüfen die rechtliche Grundlage der Forderung und - sollte es notwendig sein - gehen wir gegen unberechtigte Forderung auch gerichtlich vor. Die Kosten für die Prüfung und ggf. anfallende gerichtliche und außergerichtliche sind durch den passiven Rechtsschutz gedeckt.
  • Umweltschaden

    Gedeckt sind durch dieses Modul Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Seit 2007 gilt das Umweltschadengesetz - aus diesem ergeben sich Haftungsrisiken, die durch eine Umwelt-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Die Gesetzgebung erlaubt die Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer und Vorstände und kann diese persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar machen.
  • Umwelthaftpflicht

    Die Umwelthaftpflichtversicherung ergänzt die betriebliche Haftplichtversicherung um die Deckung für Haftungsansprüchen aufgrund Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Dies beinhaltet sowohl Unfallschäden als auch die sog. Allmählichkeitsschäden.
  • Betriebshaftpflicht

    Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind.
  • M&A Versicherung

    Mergers & Acquisitions - zwei englische Begriffe - , die bereits einen groben Hinweis auf die abgesicherten unternehmerischen Aktivitäten geben. „Merger“ sind Unternehmensfusionen, unter „acquisitions“ versteht man Unternehmenskäufe.
  • D&O Außenhaftung

    D&O oder ausgeschrieben "Directors-and-Officers-Versicherung" - auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung - ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Eine D&O-Versicherung bietet nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht für das Unternehmen selbst.
  • Vergütungs- und Strafrechtsschutz

    Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen Vergütungsansprüchen.
  • Cyber- und Daten Eigenschaden

    Der Versicherungsschutz wird für Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder Missbrauch aller eingesetzten IT-Systeme gewährt. Das beinhaltet Computer, Server, Netzwerke, Mobilgeräte - weiterhin Software, Datenbanken, elektronische Daten. Neben gezielten und ungezielten Angriffen durch Dritte sind auch Schäden durch Bedienfehler und Innentäter abgedeckt.
  • Cyberrisk Drittschaden

    Der Versicherungsschutz deckt Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, die durch den Einsatz ihrer IT Systemen verursacht werden. Das sind beispielsweise die versehentliche Verbreitung von Viren, Würmer, Trojaner etc. Ebenso sind unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten bei der Internetnutzung, wie Informationspiraterie oder Denial-of-Service-Angriff. Die Verletzung von Datenschutzgesetzen (EU-DSGVO und BDSG) oder vertraglichen Bestimmungen und Geheimhaltungspflichten bzw. die sich daraus ergebenen Haftungsansprüche sind ebenfalls enthalten.
  • Vermögensschaden Haftpflicht

    Dieses Modul ist der Kern unseres Angebotes. Hiermit decken wir Schäden ab, die ihren Kunden durch ihr Versäumnis und ihre Fehler entstehen. Sie greift immer dann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für einen finanziellen Schaden bei einem Kunden in Haftung genommen werden. Fehler sind nur allzu menschlich und stellen das größte Risiko im professionellen Umfeld dar.

PRÄMIENTABELLE

Vesicherungssumme bis
Umsatz 100.000€ 250.000€ 500.000€ 750.000€ 1.000.000€ 1.500.000€
250.000€ 275€ 290€ 320€ 455€ 550€ 720€
500.000€ 410€ 425€ 470€ 590€ 705€ 985€
1.000.000€ 550€ 610€ 680€ 840€ 970€ 1.170€
1.500.000€ 645€ 720€ 800€ 950€ 1.090€ 1.250€
2.000.000€ 685€ 790€ 880€ 1.030€ 1.160€ 1.430€