Wir prüfen für sie ihre bestehenden Versicherungen auf:
Allerdings sind Fehler nur allzu menschlich – und können dem besten Berater passieren. Beratungsfehler können zu Vermögensschäden führen. Ein BGH Urteil von 1979 bringt das Thema auf den Punkt: „Eine Beratungshaftung besteht für alle Berater, denen Kunden typischerweise ihr Vertrauen schenken“.
Abhängig von der Rechtsform des Beratungs-Unternehmens haftet der Beratere mit dem Stammkapital oder mit dem gesamten Privatvermögen.
Eine Haftung für wesentliche Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist ein genereller Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit unzulässig. Die summenmäßige Begrenzung der Haftung unterhalb des typisch vorhersehbaren Schadens ist sehr kritisch. Gehen AGB-Klauseln über das gesetzlich zulässige Maß hinaus, sind sie insgesamt unwirksam.
Neben Beratungsfehlern bestehen weitere Risiken durch indirekte Rechtsverletzungen bzw. die sich daraus ergebenden Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Beispiele sind Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen.
Eine geeignete Versicherung – wie unsere Pro Berater – übernimmt in Haftungsfällen zusätzlich eine wichtige Aufgabe, nämlich die Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Im Rahmen der Schadensbearbeitung prüft sie die gestellten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Vesicherungssumme bis | ||||||
Umsatz | 100.000€ | 250.000€ | 500.000€ | 750.000€ | 1.000.000€ | 1.500.000€ |
250.000€ | 275€ | 290€ | 320€ | 455€ | 550€ | 720€ |
500.000€ | 410€ | 425€ | 470€ | 590€ | 705€ | 985€ |
1.000.000€ | 550€ | 610€ | 680€ | 840€ | 970€ | 1.170€ |
1.500.000€ | 645€ | 720€ | 800€ | 950€ | 1.090€ | 1.250€ |
2.000.000€ | 685€ | 790€ | 880€ | 1.030€ | 1.160€ | 1.430€ |