Pro RSW
Eine schwierige Beratungssituation, Fehler in der Prozessführung oder im Buchführungssystem – für die finanziellen Folgen berechtigter Schadensersatzansprüche müssen Sie aufkommen.
Abgedeckte Risiken
Abgedeckte Eigenschäden
- Verlust von Arbeitsdokumenten
- Webseite gehacked
- Domainschutz
- Reputationsschaden
Rechtsanwälte
- Verletzung von Geheimhaltungpflichten
- Fehler in der Prozessführung
- Frist- und Terminversäumnisse
- Verjähren lassen von Forderungen
- Fehlerhafte Rechtsauskunft
Wirtschaftsprüfer
- Fehlerhafte Gutachten
- Nicht erkannte Bilanzmanipulationen
- Prüfungsfehler
Steuerberater
- Fehler in der Buchführung
- Falsche Auskunft und Beratung
- Nichteinhaltungen neuester Gesetzgebung
- Nichtausnutzen von Steuervergünstigungen
- Verspätete Abgabe einer Steuererklärung
Versicherungscheck
Wir prüfen für sie ihre bestehenden Versicherungen auf:
- Versicherungsumfang
- Versicherungssumme
- über- oder unterversichert
- Leistungsüberschneidungen
- zu hohe Prämien
- abgedeckte Risiken
Weitere Informationen
Unabhängig vom spezifischen Tätigkeitsbereich, ist allen aufgeführten Berufsgruppen die Versicherungspflicht für Vermögensschäden gemeinsam. Die Komplexität der Anforderungen hat kontinuierlich zugenommen und schon eine nicht vollständig korrekte oder nicht ausreichend dokumentierte Aufklärung über z.B. Risiken oder eine verpasste Frist, kann eine Pflichtverletzung und daraus resultierend eine erhebliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen.
Fehler und Versäumnisse sind nur allzu menschlich und können – abhängig von der Gesellschaftsform – schwerwiegende und nachhaltige Folgen nach sich ziehen. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, haben wir für Ihre speziellen Anforderungen ein Paket geschnürt, dass Sie vor diesen erheblichen Folgen schützt. Wir haben zusätzliche Module in den Versicherungsschutz aufgenommen, die aktuelle Risiken – wie z.B. Cyberangriffe und Datenschäden - zu Ihrem professionellen Schutzschild hinzufügen und eine umfassende Absicherung Ihrer beruflichen Basis bieten.
Zusätzlich zum den klassischen Komponenten (Vermögensschaden, Betriebshaftplicht), deckt die Pro RSW weitere Risiken ab. Dies sind insbesondere indirekte Rechtsverletzungen bzw. die sich daraus ergebenden Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Beispiele sind Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen.
Unsere Pro RSW übernimmt in Haftungsfällen zusätzlich eine wichtige Aufgabe, nämlich die Auseinandersetzung mit der Gegenseite. Im Rahmen der Schadensbearbeitung prüft sie die gestellten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Schadenbeispiele
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Wirtschaftsprüfer - Prüfungsfehler
Ein Mandant beauftragt seinen Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der GmbH, um ein Darlehen bei der Bank zu beantragen. Der Wirtschaftsprüfer erteilt einen Bestätigungsvermerk und bemerkt nicht, dass unfertige Erzeugnisse überbewertet waren. Die Bank gewährt das Darlehn und kurze Zeit später fällt die GmbH in die Insolvenz. Die Bank macht daraufhin gegenüber dem Wirtschaftsprüfer das in Höhe von 250.000 € gezahlte Darlehn geltend.
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Steuerberater – falsche Beratung
Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Der Steuerberater zeigt hierdurch hohe steuerliche Vorteile auf. Nach der Investition des Mandanten vergaß der Steuerberater die Steuerbegünstigungen zu beantragen. Weiter stellte sich heraus, dass es sich um falsche Auskünfte handelte. Dem Mandanten entsteht ein Schaden in Höhe von 23.000 €.
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Rechtsanwalt - Fristversäumnis
Ein Mandant erhält von seinem Arbeitgeber nach langjähriger Betriebszugehörigkeit eine ordentliche Kündigung. Er beauftragt seinen Anwalt hiergegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, da die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt war. Sein Rechtsanwalt notiert die für die Klageerhebung einzuhaltende Frist fehlerhaft in sein Fristenkontrollbuch; der Mandant unterlag daher in dem Arbeitsprozess. Der Mandant macht einen entstandenen Schaden aufgrund des Verdienstausfalls in Höhe von 50.000 € geltend.
besonders geeignet für diese Branchen
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwalt
Module der Versicherung
passiver Rechtsschutz
Dieses Modul sichert Sie gegen unberechtigte und unbegründete Haftungsansprüche ab. Wir prüfen die rechtliche Grundlage der Forderung und - sollte es notwendig sein - gehen wir gegen unberechtigte Forderung auch gerichtlich vor. Die Kosten für die Prüfung und ggf. anfallende gerichtliche und außergerichtliche sind durch den passiven Rechtsschutz gedeckt.Produkt-Haftpflicht
Mit einer Produkthaftpflichtversicherung werden Lücken der Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Produkthaftpflichtrisikos geschlossen, wie z. B. Schäden an der gelieferten Sache selbst, vertragliche Ansprüche des Geschädigten an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder Schadensfälle die sich im Ausland ereignet haben.Umweltschaden
Gedeckt sind durch dieses Modul Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Seit 2007 gilt das Umweltschadengesetz - aus diesem ergeben sich Haftungsrisiken, die durch eine Umwelt-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Die Gesetzgebung erlaubt die Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer und Vorstände und kann diese persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar machen.Umwelthaftpflicht
Die Umwelthaftpflichtversicherung ergänzt die betriebliche Haftplichtversicherung um die Deckung für Haftungsansprüchen aufgrund Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Dies beinhaltet sowohl Unfallschäden als auch die sog. Allmählichkeitsschäden.Betriebshaftpflicht
Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind.Vergütungs- und Strafrechtsschutz
Versicherungsschutz für die gesetzlichen Prozesskosten bei der gerichtlichen Durchsetzung von fälligen Vergütungsansprüchen.Cyber- und Daten Eigenschaden
Der Versicherungsschutz wird für Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder Missbrauch aller eingesetzten IT-Systeme gewährt. Das beinhaltet Computer, Server, Netzwerke, Mobilgeräte - weiterhin Software, Datenbanken, elektronische Daten. Neben gezielten und ungezielten Angriffen durch Dritte sind auch Schäden durch Bedienfehler und Innentäter abgedeckt.Cyberrisk Drittschaden
Der Versicherungsschutz deckt Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, die durch den Einsatz ihrer IT Systemen verursacht werden. Das sind beispielsweise die versehentliche Verbreitung von Viren, Würmer, Trojaner etc. Ebenso sind unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten bei der Internetnutzung, wie Informationspiraterie oder Denial-of-Service-Angriff. Die Verletzung von Datenschutzgesetzen (EU-DSGVO und BDSG) oder vertraglichen Bestimmungen und Geheimhaltungspflichten bzw. die sich daraus ergebenen Haftungsansprüche sind ebenfalls enthalten.Vermögensschaden Haftpflicht
Dieses Modul ist der Kern unseres Angebotes. Hiermit decken wir Schäden ab, die ihren Kunden durch ihr Versäumnis und ihre Fehler entstehen. Sie greift immer dann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für einen finanziellen Schaden bei einem Kunden in Haftung genommen werden. Fehler sind nur allzu menschlich und stellen das größte Risiko im professionellen Umfeld dar.