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Wie funktioniert die Gewerbesteuer?

| Ufuk Avcu | Magazin

Jeder Gewerbebetrieb unterliegt einer Gewerbesteuerpflicht. Welche einzelnen Unternehmen ein Gewerbebetrieb sind, ist in § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes definiert. Hierbei berücksichtigt die Gewerbesteuer den Gewerbeertrag eines Unternehmens. Grundlage zur Berechnung sind die Kennzahlen Hebesatz und Steuermesszahl. Den Gewerbesteuerhebesatz legt jede Kommune selbst fest, was bedeutet, dass die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer in den verschiedenen Gemeinden und Städten variiert. In aller Regel ist diese in den großen Ballungsgebieten höher als in den ländlichen Gebieten. Generell können die Unternehmen etwa 15 Prozent des Umsatzes für die Gewerbesteuer berechnen.
Selbständige Unternehmer, welche vom Finanzamt nicht als freiberuflich Tätige nach § 18 des Einkommensteuergesetzes eingeordnet werden, sind als Gewerbetreibende in jedem Fall gewerbesteuerpflichtig. Jedoch gibt es für Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen Freibetrag, welcher derzeit bei 24.500 Euro liegt.
Generell heißt die Gewerbesteuer Gemeindewirtschaftssteuer bzw. kommunale Steuer.

Wer muss die Gewerbesteuer bezahlen?
Alle Gewerbetreibenden müssen die Gewerbesteuer auf ihren Gewinn bzw. Ertrag zahlen. Ob diese gewerbesteuerpflichtig sind, ist von der Tätigkeit abhängig. Müssen die Unternehmen im Zuge einer Neugründung einen Gewerbeschein erwerben, sind diese in aller Regel zugleich gewerbesteuerpflichtig.
Die Unternehmen zahlen ihre Gewerbesteuer für den Gewerbeertrag. Dieser ergibt sich aus den Einnahmen der gewerblichen Tätigkeit abzüglich der betrieblichen Ausgaben.
Bei diesem Gewinn, wie dieser nach dem Einkommenssteuergesetz definiert ist, werden gleichzeitig verschiedene Kürzungen vorgenommen bzw. Rechnungen dazu addiert. Was danach verbleibt, ist der Gewerbeertrag. Bei einer genauen Berechnung sollte den Unternehmen der Steuerberater helfen.

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine objekt- und sachbezogene Steuer, welche den Gewerbebetrieb besteuert. Dies zeigt, dass die Steuer nicht von den persönlichen Verhältnissen eines Unternehmers abhängt, da der Betrieb besteuert wird.
Als Gemeindesteuer, die von der Gemeinde ebenfalls erhoben wird, ist die Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommune. Nur die Gewerbesteuermessbeträge werden vom Finanzamt festgesetzt. Das Unternehmen gibt seine Erklärung zur Gewerbesteuer beim Finanzamt ab und bekommt einen sogenannten Gewerbesteuermessbescheid, der zugleich an die Gemeinden gleitet wird, welche die Gewerbesteuer erhebt. Hierzu gibt es eine individuelle Frist.

Seit dem Jahre 2008 kann die Gewerbesteuer nicht mehr als betriebliche Ausgabe abgesetzt werden. Somit wirkt sich die Steuer nicht mehr gewinnvermindernd aus. Eine Rückstellung für die Gewerbesteuer ist trotzdem zu ergründen, weil die Gewerbesteuer im folgenden Jahr erst für das Vorjahr gezahlt wird.

Wie entsteht die Gewerbesteuer?
Bei der Bestimmung der Höhe der Gewerbesteuer wird zwischen Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen unterschiedene. Während die Einzelunternehmen vom Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro profitieren, können die Kapitalgesellschaften keinen Steuerfreibetrag von dem erzielten Gewinn subtrahieren. Anstelle dessen müssen diese auf den vollen Ertrag die Gewerbesteuer zahlen.

Die Gewerbesteuer berechnet sich auf der Grundlage des Jahresgewinns. Bei den Gewerbebetrieben, für welche der Freibetrag gilt, wird vom Jahresgewinn der Steuerfreibetrag in einer Höhe über 24.500 Euro subtrahiert. Der Betrag, welcher übrigbleibt, wird mit dem einheitlichen Steuersatz von bundesweit 3,5 Prozent besteuert und das Unternehmen bekommt den Gewerbesteuermessbetrag.
Dies ist jedoch noch nicht der Gewerbesteuerbetrag, den das Unternehmen schließlich an das Finanzamt bezahlen muss. Dagegen wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, welcher zwischen den Gemeinden variiert und stets neu angepasst wird. Der Hebesatz beträgt wenigstens 200 Prozent und ist vor allem in den Großstädten meist erheblich höher. So hat die Stadt München zum Beispiel einen Hebesatz von 490 Prozent. Dies bedeutet, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit 4,9 multipliziert wird.
Das Recht zur Feststellung des Hebesatzes ist nach dem Grundgesetz den Kommunen vorbehalten und erfolgt durch das Finanzamt.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?
Wie hoch die Gewerbesteuer ist, ist davon abhängig, wo das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat. Die Höhe wird von jeder Kommune individuell bestimmt. Wenn die Unternehmen die Gewerbesteuer berechnen möchten, müssen diese zuerst den Steuermessbetrag berechnen.

Die Formel zur Bestimmung der Gewerbesteuer lautet: Einnahmen minus Steuerfreibetrag multipliziert mit 3,5 Prozent mal Gewerbesteuerhebesatz.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen können von dem Gewinn einen Steuerfreibetrag über 24.500 Euro subtrahieren. Für die Kapitalgesellschaften ist kein Steuerfreibetrag möglich.
Die Gewerbesteuer wird wie auch die Vorsteuer als Vorschuss auf die voraussichtlichen Erträge vom Finanzamt vereinnahmt. Zum Abschluss eines Geschäftsjahres erstellen die Unternehmer eine Gewerbesteuererklärung und bekommen einen Bescheid, ob diese die Gewerbesteuer nachbezahlen müssen oder ob sie überzahlte Beträge erstattet bekommen.
Es gibt eine Reihe an Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung, welche sich von der Wahl der Rechtsform und über die Wahl des Standortes bis zur Verminderung des steuerlichen Gewinns erstrecken.
Dieser errechnet sich aus dem Gewerbeertrag ohne den Freibetrag (24.500 Euro im Jahr). Im Ergebnis wird mit einer Messzahl von insgesamt 3,5 Prozent multipliziert.
Die effektive Höhe der Steuer hängt vom Hebesatz welcher, der von der Gemeinde festgelegt wird. Die Unternehmer sollten sich daher bei der Gemeinde nach dem aktuellen Hebesatz erkundigen. Generell gilt, dass dieser in größeren Städten höher ist als in Kleinstädten.

Eine Übersicht über die Hebesätze der Städte finden die Unternehmen auf der Webseite des Industrie- und Handelskammertages in Deutschland. Zur Bestimmung der Steuerhöhe wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert und danach durch Hundert geteilt. Das Ergebnis ist die Höhe der vom Unternehmen zu bezahlenden Steuer.

Als gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaft und Einzelunternehmer haben die Manager bei der Einkommensteuer eine Ermäßigung von 3,8fachen des Gewerbesteuer-Messbetrages, welche von der Einkommensteuerschuld subtrahiert wird. Jener Betrag kann höher ausfallen als die berechnete Gewerbesteuer, jedoch gibt es keine negativ ausfallende Gewerbesteuer.

Die Bedeutung des Freibetrages
Wie bei der Einkommensteuer gibt es für die Gewerbesteuer ebenfalls einen Steuerfreibetrag . Dieser liegt nach dem Gewerbesteuergesetz zurzeit bei 24.500 EUR. Wenn der jährliche Gewinn unter jenem Betrag liegt, muss der Unternehmer keine Gewerbesteuer zu bezahlen. Liegt dieser darüber, dann wird der Steuerfreibetrag trotzdem vom Gewinn abgezogen. Das Unternehmen zahlt daher nur Steuern auf jene Summe, welche den Steuerfreibetrag überschreitet.

Nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben Anspruch auf den Steuerfreibetrag. Kapitalgesellschaften können von dem Gewinn hingegen nichts subtrahieren. Wenn der Unternehmer also beispielsweise eine AG oder eine GmbH betreibt, bezieht sich der Gewerbesteuersatz auf den Gewinn des Unternehmens. Personengesellschaften und Einzelunternehmen genießen hiernach den Vorteil bei der Ermittlung der Gewerbesteuer. Ein solcher Vorteil beträgt je nach Hebesatz zwischen 2.000 und 8.000 Euro.

Wie und wann wird die Gewerbesteuer gezahlt?
Die Gewerbesteuer wird – wie auch die Umsatzsteuer – im Voraus gezahlt. Die Gewerbetreibenden geben gegenüber dem Finanzamt an, mit welchem Ertrag diese rechnen. Wenn die Unternehmer ein Gewerbe anmelden, bekommen diese einen Fragebogen zur Erfassung der Steuer zugesandt, in dem diese – neben anderen Angaben – den erwarteten Ertrag eintragen. Damit diese den Fragebogen zur Erfassung der Steuer fehlerfrei ausfüllen, können diese sich detaillierte Anleitungen vom Finanzamt geben lassen.
Anhand der Angaben ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag und bestimmt die Höhe der Vorauszahlungen. Die Unternehmen bekommen dann den Gewerbesteuer-Bescheid, aus welchem zu sehen ist, wann diese welche Beträge zu bezahlen haben. Anschließend erteilen diese eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt oder zahlen die Gewerbesteuer durch eine Überweisung.
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres geben die Unternehmen eine Gewerbesteuererklärung ab. Dann legt das Finanzamt daraufhin die abschließende Gewerbesteuerschuld für das laufende Jahr fest und berechnet die Vorauszahlungen. Wenn die Vorauszahlungen die Gewerbesteuer übersteigen, bekommen die Unternehmen eine Erstattung als Trost auf den geringen Gewinn.

Die Bedeutung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer
Der Hebesatz wird von den Gemeinden und Städten in den Satzungen festgelegt. Dieser ist ein Multiplikator für die Bestimmung der Gewerbesteuer. So berechnet sich die Steuer als Gewinn, Steuermesszahl und Hebesatz. Nach dem Statistischem Bundesamt lag der Gewerbesteuer-Hebesatz in Deutschland im Jahre 2018 durchschnittlich bei 402 Prozent.
Auf der Internetseite der Stadtverwaltung bekommen die Unternehmen eine Auskunft über den derzeitigen Hebesatz der Kommune. Der Bund hat außerdem festgelegt, dass der Hebesatz wenigstens 200 Prozent betragen muss, um abzuwehren, dass sich Steueroasen in Deutschland bilden und die Kommunen und Städte sich durch Dumping bei der Steuer die Gewerbetreibenden wechselseitig abwerben.
Der Hebesatz ist ein Faktor zur Bestimmung der Gewerbesteuerlast. Dieser wird von jeder Kommune festgelegt. Diese bedeutet, dass die Unternehmer innerhalb der Branche an verschiedenen Standorten eine verschiedenartig hohe Gewerbesteuer bezahlen müssen.
Der Hebesatz wird jedes Jahr im Haushalt der Kommune festgelegt. Jede Gemeinde kann daher selbst über die Höhe des jeweiligen Hebesatzes entscheiden und diesen jedes Jahr ändern.

Seit dem Jahre 2004 sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, einen Hebesatz in Höhe von wenigstens 200 Prozent anzusetzen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich „Steueroasen“ in Deutschland für die Gewerbesteuer aufstellen, in welchen die Gründer die Unternehmen ansiedeln, um eine geringe Gewerbesteuer zahlen zu müssen.

Grundsätzlich entscheidet die Gewerbesteuerpflicht darüber, ob die Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Generell unterliegen alle Gewerbebetriebe in Deutschland der Gewerbesteuerpflicht. So wurde die Gewerbesteuer in verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes als verfassungskorrekt gewertet. Die Höhe zu zahlenden Steuerlast kann mit einem Steuerrechner online schnell bestimmt werden.