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Welche Kosten für Aus- und Weiterbildung gelten als Betriebsausgaben

| Ufuk Avcu | Magazin

Eine Fortbildung ist für Dein Unternehmen von Bedeutung, wenn eine solche in einem bereits ausgeübten Job erfolgt. Jene Kosten, welche zum Beispiel Dir als Angestellten für den Besuch eines Seminars für Manager entstehen, zählen zu den Fortbildungskosten. Von solchen Kosten sind die solche für die Ausbildung abzugrenzen.

Ausgaben für Deine Fortbildung können bei den Einnahmen aus einer nicht selbstständigen Arbeit als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Dein Arbeitgeber mögliche Fortbildungskosten erstattet, dann können sie steuerfrei bezogen werden. Der Abzug für Werbungskosten entfällt allerdings in einem solchen Fall.

Für eine steuerliche Anrechnung der Fortbildungskosten ist eine Erklärung des beruflichen Zusammenhangs vom Arbeitgeber oder eine Beurlaubung von der beruflichen Beschäftigung durch den Arbeitgeber sehr vorteilhaft. Außerdem sollte bei Deiner Erklärung glaubhaft gezeigt werden, dass eine Fortbildung vorwiegend im Interesse des Arbeitgebers stattgefunden hat. Sonst droht eine Qualifizierung der bezahlten Fortbildungskosten im Lohn.

Die Fachliteratur als Betriebskosten

Aufwendungen für Fachliteratur können von Dir als Betriebskosten angesetzt werden. Die Ausgaben werden meist von dem Unternehmen auf einem separaten Konto erfasst. Der Zusammenhang zum Betrieb muss dabei zu erkennen sein. Wer beispielsweise eine Zeitschrift für Hausfrauen als Betriebsausgaben anzeigen möchte, hat es schwer. Dabei überwiegt jener Anteil der persönlichen Unterhaltung. Hierbei ist das berufliche Interesse nicht zu erkennen. Auch das Abonnement von Tageszeitungen zählt in aller Regel nicht zu den.
Wenn Du ein Buch, eine Zeitung oder Zeitschriften als Betriebskosten absetzen möchtest, obwohl dabei bestenfalls eine Fremdheit in Bezug auf die Branche vorliegt, muss den Grund für die Investition angeben. Daher können zum Beispiel Recherchen in dem Medium nötig gewesen sein, um sich zum Beispiel auf Gespräche mit Kunden hinreichend vorzubereiten.

Wird durch Dir als Freiberufler Fachliteratur erworben, dann sollte dabei auf die genaue Benennung des Buchtitels geachtet werden. Zugleich sollte ein Ausweis für die sogenannte Vorsteuer vorhanden sein, damit diese zum späteren Zeitpunkt abzugsfähig ist. Ein Kassenbeleg mit der Notiz „Fachliteratur“ reicht dabei nicht aus. Bedeutend ist ebenfalls, dass Drucksachen von Verlagen lediglich mit der Mehrwertsteuer von sieben Prozent versehen sind. Bei einem Kauf von geschäftlichen und privaten Zeitschriften, Zeitungen und Büchern ist auf eine separate Auflistung der Titel zu beachten. Dies gilt auch, wenn die Literatur von einem Geschäftskonto gezahlt wurde.

Was sind Fortbildungskosten für betriebliche Ausgaben?

Es gibt generell unterschiedliche Aufwendungen für eine Weiterbildung, die die Unternehmer als Betriebskosten absetzen können. Es sollte immer bedacht werden, dass dies nur dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter jene Ausgaben nicht erstatten kann. Bekommen die Mitarbeiter eine Erstattung durch den Arbeitgeber, ist sie steuerfrei. Diese dürfen dann aber nicht die Fortbildungskosten abgerechnet werden. Verschiedene Aufwendungen werden generell als Fortbildungskosten betrachtet. Dies sind die direkten Fortbildungskosten, wozu Kurse, Lehrmaterialien und Seminare gehören und Reise- sowie Fahrtkosten mit dem privaten Fahrzeug und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Übernachtungs- und Bewirtungskosten sowie sonstige Ausgaben für Verpflegung fallen darunter.
Wie die Ausgaben für die Übernachtung können die Mitarbeiter den Verpflegungsmehraufwand nur dann geltend machen, wenn die Fortbildung nicht am Ort ihrer Arbeitsstätte stattgefunden hat.
Fortbildungskosten sind solche Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger leistet, um die eigenen Fertigkeiten und Kenntnisse in seinem Beruf zu bekommen, diese zu erweitern oder den sich geänderten Ansprüchen des Unternehmens anzupassen. So sind diese Aufwendungen für die Fortbildung in dem schon erlernten Beruf sowie für die Fortbildungsmaßnahmen, die einen Wechsel im Beruf vorbereiten, als Werbungskosten absetzbar Voraussetzung für den einen solchen Abzug ist, dass eine berufliche Veranlassung vorliegt.

Wenn neue Kenntnisse für den Beruf erworben werden, welche für den Einsatz im Unternehmen wichtig sind, dann wird dies als Fortbildungsmaßnahme bezeichnet. Dies ist zum Beispiel so, wenn ein Fernstudium angefangen wird, bei welchem das Wissen im Unternehmen erweitert werden soll. Zu den ersetzbaren Ausgaben zählen dabei Lehrgangs- und die Seminarkosten, die Prüfungsgebühren oder die Aufwendungen für die Kurse. Werden Bücher für die Fortbildung gekauft oder müssen für diese spezielle Lehrgangsmittel gekauft werden, dann zählen die Aufwendungen auch als Betriebskosten.

Die Betriebskosten für die Aus- und Weiterbildung

Für die Aus- und Weiterbildung, für ein zweites Studium, für die Erweiterung der eigenen Kenntnisse und für die Aus- oder Fortbildung in einer derzeit nicht ausgeübten Beschäftigung, sieht das Steuerrecht eine optimierte Abzugsfähigkeit vor. So sind die Aus- und Fortbildungskosten, welche nicht die erste Ausbildung betreffen, bei der Einkunftsart des künftigen Jobs absetzbar. Dies führt vor allem dazu, dass die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung gänzlich abgesetzt werden können. Dies ist möglich, obwohl der Beruf, für den ausgebildet wird, im Moment noch nicht ausgeübt wird.

Die Mitarbeiter können sich vorstellen, dass Anlauf- oder Investitionskosten für die künftigen Einkommen abgesetzt werden können, sodass zum Beispiel im ersten Jahr der Ausbildung Verluste bei der Steuer entstehen und eventuell im zweiten Jahr nach der Ausbildung ebenfalls Verluste vorhanden sind und im dritten Jahr erst die eigentliche Berufstätigkeit aufgenommen wird und die Verluste der ersten beiden Jahre gegen das Einkommen der neuen Arbeit absetzbar sind. Diese angesammelten Verluste sollte der Arbeitnehmer jedoch dem Finanzamt gegenüber erklären und einen Feststellungsbescheid für die Verluste beantragen, sodass kein Widerspruch im Jahr des Abzugs der Verluste entsteht.

Es ist generell besser, die Absetzung der Fort- und der Ausbildungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten vorzunehmen, für den Fall, dass ein Auszubildender im Unternehmen angestellt ist oder noch andere Einkünfte hat, gegen welche im aktuellen Jahr die Fort- und Ausbildungskosten steuerlich abgesetzt werden können, sodass sich dabei die Lohn- oder Einkommensteuerersparnis ergibt.
Für die steuerliche Absetzung der Fort- und Ausbildungskosten sollte der Betroffene nicht nur die Kurs- und andere Seminargebühren beachten, sondern auch sämtliche mit der Fortbildung in Zusammenhang stehenden Zahlungen.

Dies betrifft die Fahrt-, Übernachtungskosten, Material, das für die Fortbildung gebraucht wird und Fachliteratur.
Alles, was mit der Fortbildung in direktem Zusammenhang steht, ist dieser Maßnahme entsprechend beizuordnen und damit steuerlich absetzbar.
Inwiefern die Umsatzsteuer bereits erstattet werden kann, aus welchen Aufwendungen, die die Fortbildung angehen, kommt auf die Bedeutung Deiner künftigen Selbständigkeit an. Möglich ist es hier, dass bereits im ersten Jahr der Fort- und Ausbildung Vorsteuerbeträge aus Übernachtungs- und Fahrtkosten erstattungsfähig sind, wenn das Finanzamt dabei erkennt, dass Du Dich genau in diesem Bereich im zweiten Jahr selbstständig machen möchtest.