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Was ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

| Lennart Cimbal | Magazin

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige - Wann lohnt sie sich?

Mit dem Beginn der Selbstständigkeit erhoffst du dir ein erfolgreiches Geschäft aufzubauen und in eine großartige Zukunft zu starten. Aller Anfang ist schwer und so benötigst du vielleicht jeden Cent zur Verwirklichung deines Vorhabens. Gut, dass nun auch keine lästigen Sozialabgaben mehr gezahlt werden müssen - oder ist eine freiwillige Pflichtversicherung gar keine so schlechte Wahl?

Wozu benötige ich eine Arbeitslosenversicherung?

Sicherlich wirst du dich freiwillig gesetzlich oder privat bei einer Krankenversicherung versichern, um Gesundheitsrisiken abzudecken. Auch für die Rente wirst du vorsorgen, damit im Alter das Einkommen geregelt ist. Was aber passiert, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt? Die Gefahr der Arbeitslosigkeit spielt gerade zu Beginn der Selbstständigkeit und bei gewagten Unternehmungen eine große Rolle und sollte nicht unterschätzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dein Pflichtversicherungsverhältnis für die Arbeitslosenversicherung aufrecht erhalten und dich so für den Fall des Scheiterns absichern. Besonders in der Gründungsphase kann das zusätzliche Sicherheit geben.

Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich mich freiwillig versichern?

Es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige um eine Weiterversicherung handelt. Es kann sich nur versichern, wer zuvor bereits pflichtversichert war. Dein Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur erfolgreich, wenn du in den letzten 30 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit mindesten 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bist oder freiwillig versichert warst. Die Versicherungszeiten können addiert werden. Die Zeiträume müssen also nicht zusammenhängend gewesen sein. Ebenso gelten Zeiten, in denen du Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld erhalten hast. Auch falls du unmittelbar vor deiner Selbstständigkeit Arbeitslosengeld erhalten hast, erfüllst du die Voraussetzungen. Das “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag” muss bis spätestens 3 Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Versicherungsbeginn tritt mit Aufnahme der Selbstständigkeit ein. Dein Geschäft muss außerdem mindestens 15 Stunden in der Woche beanspruchen. Die Stundenanzahl sollte bei Antragstellung von deinem Steuerberater bestätigt oder durch Dokumente belegt werden können. Naturgemäß kann die Anzahl der Stunden gerade in der Gründungsphase schwanken. Wenn eine Unterschreitung der Stundenzahl von geringer Dauer ist, wirkt sie sich jedoch nicht auf die Versicherung aus.

Was kostet mich die Versicherung?

Die Höhe der Beiträge wird jährlich auf Grundlage des Durchschnittsentgelts in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt. Für das Kalenderjahr 2021 liegt der Beitrag bei 78,96 € (West) und 74,76 € (Ost). Für die 2-jährige Startphase muss nur der halbe Betrag gezahlt werden, nämlich 39,48 € (West) bzw. 37,38 € (Ost).

Wie bin ich im bei Arbeitsausfall abgesichert?

Klappt es mit der Selbstständigkeit nicht und du musst dein Geschäft aufgeben oder deine Arbeitszeit sinkt langfristig unter 15 Stunden pro Woche, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld sofern du zuvor mindestens 12 Monate pflichtversichert warst. Die Dauer des Anspruches liegt zwischen 6 und 24 Monaten. Sie hängt sowohl von den vorherigen Pflichtversicherungszeiten ab, als auch von deinem Alter. Warst du beispielsweise 12 Monate versichert, erhältst du Arbeitslosengeld für 6 Monate. Bei einer Versicherungszeit von 24 Monaten, hast du 12 Monate Anspruch; bei 48 Monaten sind es 24 Monate. Bist du über 50 Jahre alt, erwirbst du bereits nach 6 Monaten Versicherungszeit einen Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach einem fiktiven Gehalt, das anhand der an dich vermittelbaren Tätigkeit und der dafür benötigten Qualifikationen berechnet wird. Je niedriger dein Bildungsstand ist, desto geringer wird also das Arbeitslosengeld ausfallen. Ohne vorhandene Ausbildung kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus der Versicherung sogar niedriger ausfallen als der Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Im Zeitraum der Arbeitslosigkeit stehst du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Du musst dich während der Zeit um eine Beschäftigung bemühen. Das Arbeitsamt kann dir unterdessen zumutbare Arbeiten vermitteln.

Kann ich die Versicherung kündigen, wenn ich sie nicht benötige?

Eine Kündigung der Arbeitslosenversicherung kann nach einer Mindestversicherungszeit von 5 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende eingereicht werden. Werden die Beitragszahlungen über 3 Monate nicht geleistet, hat dies ebenfalls eine Kündigung zur Folge. Es ist übrigens kein Problem, zwischendurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. In diesen Zeiten kann die Arbeitslosenversicherung ruhen und unkompliziert nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden. Falls du bereits zweimal Arbeitslosengeld während deiner Selbstständigkeit bezogen hast, kannst du dich nicht mehr freiwillig weiterversichern. Erst wenn ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit nachgewiesen wird, kann wieder ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt werden.

Fazit

Die Arbeitslosenversicherung kann sich für Gründer in den ersten zwei Jahren der Selbstständigkeit zur Minimierung des Risikos lohnen. Auch Selbstständige über 50 erlangen schon nach kurzer Beitragszeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für viele Monate. Trotzdem bleibt zu bedenken, dass das Arbeitslosengeld kein Gehalt ersetzt, denn gerade wer über einen niedrigen Bildungsstand verfügt oder seine Qualifikationen nicht nachweisen kann, erhält am Ende nur einen Betrag, der zum Leben alleine nicht ausreicht. Es kann hilfreich sein, sich vor Abschluss der Versicherung von einem Fachmann beraten zu lassen.