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Vorweggenommene Betriebsausgaben - das solltest Du wissen

| Lennart Cimbal | Magazin
Betriebsausgaben sind jene Aufwendungen oder Ausgaben, welche durch das Unternehmen entstehen. Solche Ausgaben vermindern den Gewinn und hierdurch spart der Unternehmer Steuern. Leider kann dieser nicht alle Ausgaben immer in voller Höhe absetzen. Was die Unternehmen alles berücksichtigen müssen, finden diese zum größten Teil im aktuellen Einkommensteuergesetz. Wenn die Existenzgründer sich für den passenden Weg in die Selbstständigkeit entscheiden, müssen diese nicht nur um Aufträge und neue Kunden kämpfen. Sie sollten ebenso von Anfang an die steuerlichen Aspekte der Arbeit im Blick haben. Neben den steuerlichen Pflichten gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten und Tipps für Existenzgründer. Diese reichen von der Anrechnung der vorweggenommenen Betriebsausgaben bis hin zur Pauschalisierung der Vorsteuer. Die Weichen hierfür stellt der Existenzgründer oftmals bereits im Gründerfragebogen.
Wird das zuständige Finanzamt darüber informiert, dass der Steuerzahler selbstständig ist, wird er einen Gründerfragebogen zugesandt bekommen. Die erste Kernfrage ist jene Frage nach dem voraussichtlichen Umsatz und dem Unternehmensgewinn. Wer dabei begeistert einen großen Gewinn angibt, wird kurze Zeit später vom Finanzamt über die Festsetzung der vierteljährlichen Einkommensteuer und eventuell über die Festsetzung von Gewerbesteuer informiert werden. Besser ist es, verzagt eine "schwarze Null" abzuschätzen - vor allem dann, wenn keine Aufträge oder Unterlagen vorliegen, wie die Geschäfte laufen werden.
Einfach erklärt sind die vorweggenommenen Ausgaben solche, die der Unternehmer nicht sofort absetzen kann. Hierbei handelt es sich um solche Kosten, die schon im Vorfeld der Unternehmensgründung entstehen, zum Beispiel wenn der Unternehmer ein Betriebsgebäude zuerst bauen muss oder wenn dieser Anwalts- und Notarkosten zu zahlen hat. Hier kann dieser sämtliche Gründungskosten absetzen, welche auf die Gewinnerzielung durch das Unternehmen abzielen.
Für eine passende Buchung gibt es verschiedene Lösungen, dies hängt jedoch von der Form des Unternehmens ab und ob der Manager eine doppelte Buchführung benötigt. Zum Beispiel kann dieser die Kosten auf das Konto „sonstige Ausgaben“ verbuchen oder diese Barzahlungen über Privateinlagen abwickeln. Auf jeden Fall sollte dieser alle Belege sammeln und den Steuerberater um eine gute Lösung bitten.

Die Bedeutung der vorweggenommenen Betriebsausgaben

Existenzgründer können schon im Jahr vor der Gründung mit Betriebsausgaben oder Verlusten Steuern sparen, denn diese den Finanzämtern alle im Zusammenhang mit der zukünftigen Unternehmensgründung angefallenen Kosten als vorweggenommene Betriebsausgaben erfassen. Die hierbei entstehenden Verluste können mit anderen, späteren Einkünften steuersparend verrechnet werden.
Typische vorweggenommene Betriebsausgaben vor der Existenzgründung im Jahr sind Telefon-, Kopier- und Portokosten, Kosten für die Fachliteratur, Eintrittsgelder für Messen sowie das Honorar für Beratung durch Rechtsanwalt oder den Steuerberater.
Entstehen dem Existenzgründer vor seiner Gründung schon erste Betriebsausgaben, sollte dieser auf einem Extrablatt genau vermerken, wie jene Ausgaben mit der geplanten Gründung des Unternehmens zusammenhängen. Dies macht daher Sinn, weil die Finanzämter die Betriebsausgaben auch dann anerkennen müssen, wenn die Gründung nicht stattfindet. Belege über die vorweggenommenen Betriebsausgaben sollten außerordentlich zusammen mit der Anlage S für die selbstständige Tätigkeit bzw. der Anlage G für den Gewerbebetrieb zur Einkommensteuererklärung an die Finanzämter übermittelt werden.
Startet der Gründer aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit, hat dieser keine positiven Einkünfte. So sollte er die vorweggenommenen Betriebsausgaben jedoch in diesem Jahr trotzdem in der Einkommensteuererklärung angeben. Ohne die entsprechenden Einkünfte kommt ein Verlustrücktrag in Erwägung. Dabei wird der Verlust aus den vorweggenommenen Betriebsausgaben mit den Einkünften im vorherigen Jahr verrechnet und die Steuern erstattet. Zugleich können die Finanzämter die Verluste in einem Extrabescheid festlegen. In diesem Fall können diese Verluste zeitlich unbegrenzt deklamiert werden. Wenn der Gründer positive Einkünfte erzielt, kommt es zu der sogenannten steuersparenden Saldierung mit den von den Finanzämtern festgestellten Verlusten.

Der Abzug der Vorsteuer bei vorweggenommenen Betriebsausgaben

Sollten die Gründer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, können diese alle Auslagen für Vorsteuerbeträge aus den gestellten Rechnungen für die vorweggenommenen Betriebsausgaben von den Finanzämtern zurückfordern.
Wenn die Unternehmer Vorsteueranspruch gelten machen wollen, dürfen diese sich nicht als Kleinunternehmer eintragen lassen. Die Kleinunternehmer schreiben Rechnungen ohne die jeweilige Umsatzsteuer und dürfen im Gegensatz dazu auch keine Vorsteuer für eine Erstattung anmelden. Nur, wenn die Unternehmer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, haben diese die Möglichkeit, die Vorsteuer von den zuständigen Finanzämtern zurückzufordern. Dieses geschieht in der Umsatzsteuervoranmeldung. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Formular, in denen die Unternehmer die Umsätze einschließlich der vereinnahmten Umsatzsteuer und die gezahlten Vorsteuerbeträge eintragen. Jene Angaben werden verrechnet, das heißt, dass die Umsatzsteuer durch die bezahlte Vorsteuer gemindert wird.
Nicht alle Kosten, welche in der Vorbereitungsphase zu Gründung des Unternehmens anfallen, können die Manager geltend machen. Generell muss der wirtschaftliche Zusammenhang zu erkennen sein. Wenn dieser fehlt, sind die Kosten nicht mehr abzugsfähig.
Wenn die Unternehmer planen, einen Vermögensgegenstand, welchen sie schon vor Jahren angeschafft haben, das Unternehmen einzulegen, können diese dies nicht zum vollen Wert tun. So können die vorweggenommenen Betriebsausgaben dann lediglich zu einem verminderten Zeitwert angesetzt werden.
Die Buchführung beginnt im Gewerbebetrieb normalerweise ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Daher können die Unternehmer vorweggenommene Betriebsausgaben dabei nicht erfassen. Diese tragen sie daher am Jahresende in der Steuererklärung in die Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung und in die Anlage für gewerbliche Einkünfte ein. So werden diese als Betriebsausgaben aufgezeichnet und die Manager erhalten eventuell eine Erstattung.
Auch wenn die Unternehmer das Geschäftsvorhaben doch nicht umsetzen sollten, weil diese zum Beispiel in der Vorbereitungsphase festgestellt haben, dass die Konkurrenz erheblich groß ist oder sich das Produkt nicht ausreichend gut verkauft, kommt der Abzug der Betriebsausgaben nicht ins Wanken.

Die Bedeutung der vorweggenommenen Betriebsausgaben aus die Steuerlast

Wenn die Unternehmer die berufliche Zukunft als Gründer planen, sollten diese wissen, dass sie schon ein Jahr vor der Existenzgründung die Steuerlast reduzieren können.
Hierbei gelten sämtliche anfallenden Kosten, welche mit der Existenzgründung in Verbindung stehen als abzugsfähige Betriebsausgaben. Die hierdurch entstandenen Verluste kann der Unternehmer steuersparend mit den künftigen Einkünften aus der Arbeit verrechnen.

Damit die Finanzämter keinen Ärger machen und die vorweggenommenen Betriebsausgaben anerkennen, erfasst der Unternehmer jeden Beleg, wie die Kosten mit der Gründung des Unternehmens zusammenhängen. Sehr einfach geht dies mit der modernen Online-Buchhaltung.

Wer arbeitslos gewesen ist und die Selbstständigkeit als Weg in eine gute berufliche Zukunft sieht, der hat eventuell als Existenzgründer den ersten Schritt für den unternehmerischen Erfolg unternommen. Der Unternehmer sollte sich darüber bewusst sein, dass er in diesem Fall in der Einkommensteuererklärung keine positiven Einkünfte nachweisen kann, jedoch darin dennoch vorweggenommene Betriebsausgaben angeben kann.
Wenn der Unternehmer aufgrund der Arbeitslosigkeit keine Einkünfte hatte, nehmen die Finanzämter einen Verlustrücktrag vor. Dies bedeutet, dass ein Verlust bedingt durch die vorweggenommenen Betriebsausgaben mit den Einkünften aus dem Vorjahr zu den Gunsten des Managers steuerlich verrechnet werden. Zugleich erfassen die Finanzämter alle Betriebsausgaben in einem gesonderten Bescheid. Hiermit können die Verluste mit den positiven Gewinnen in der Steuererklärung ebenfalls verrechnet werden, die er als Existenzgründer einst erzielen wird. In diesen Fällen spart dieser Steuern und sollte dies beachten.