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Versicherungen - was kann ich absetzen?

| Lennart Cimbal | Magazin

Diese Versicherungen kannst Du absetzen

Als Selbstständiger oder Freelancer bekommst Du es mit zahlreichen notwendigen Versicherungen zu tun, und die können ganz schön ins Geld gehen. Bestimmt hast Du aus diesem Grund Tarife verglichen, bevor Du alle relevanten Versicherungen abgeschlossen hast. Nun suchen viele Steuerzahler nach Möglichkeiten, diese von der Steuer abzusetzen. Generell definiert der Gesetzgeber Versicherungen als Sonderausgaben, da sie Deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern und deshalb steuerlich begünstigt werden. Bei Betriebsversicherungen ist es ausschlaggebend, Versicherungen in der Buchführung richtig zu berücksichtigen. Genau wie die Beiträge zu Berufsverbänden gehören Betriebsversicherungen zu den unbeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben. Hier erfährst Du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Versicherungsbeiträge abgesetzt werden können.

Unterscheidung zwischen privat und betrieblich

Steuerlich absetzbar sind Versicherungen, die betriebliche Risiken abdecken, die den Geschäftsgewinn mindern. Privatversicherungen musst Du in der Buchhaltung als Privatentnahme deklarieren, da sie den Gewinn nicht reduzieren. Wenn Du Versicherungen betrieblich und privat in Anspruch nimmst, kannst Du sie zu einem Teil betrieblich absetzen und misst den anderen Teil als Privatentnahme buchen. Wichtig bei diesen sogenannten Mischformen ist, dass Du genau die Höhe des betrieblich genutzten Anteils der Versicherung belegen kannst.

Die vier wichtigsten Versicherungen für Selbstständige oder Freelancer

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht zahlreiche Anbieter Dir in der Werbung alle möglichen Versicherungen ans Herz legen. Da verlierst Du schon mal den Überblick darüber, welche Policen für Dich relevant sind. Prinzipiell gibt es einige Versicherungen, die Du unbedingt brauchst, egal ob Du selbstständig, freiberuflich, angestellt oder gerade nicht berufstätig bist. Grundsätzlich wird hier zwischen Personen- und Sachversicherungen unterschieden.

Die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist einschließlich der Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Als Selbstständiger oder Freelancer musst Du Dich selbst darum kümmern. Du zahlst die volle Versicherungsprämie selbst, was ein wichtiger Fakt bei Deiner Steuererklärung ist. Als Selbstständiger bist Du nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, sondern kannst Dich auch für eine private Krankenkasse entscheiden. Dabei gibt es einige Faktoren und Risiken zu beachten wie Selbstbeteiligung, Höhe der Beiträge und wie hoch diese mit zunehmendem Alter steigen. Daneben gibt es das sogenannte Krankenhaustagegeld, das Dich im Fall eines Krankenhausaufenthalts vor Verdienstausfall schützt. Die Krankenversicherung gehört genau wie die Pflegeversicherung zu den privaten Versicherungen und muss daher als Privatentnahme gebucht werden. Seit dem Jahr 2010 gilt die sogenannte Basisabsicherung als Sonderausgabe und kann bis zu 2.800 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag.

Die Rentenversicherung - Steuervorteile bei der Altersvorsorge

Wie die Krankenversicherung ist auch die Rentenversicherung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Doch auch Freiberufler wie Ärzte, Künstler, Journalisten, Handwerker oder Apotheker können für ihr Alter vorsorgen. Jeder Berufsstand hat sein eigenes Versorgungsnetzwerk. Diese Netzwerke ähneln in der Organisation den gesetzlichen Rentenversicherungen und können alternativ gewählt werden.

Vor allem bei Selbstständigen wird die Rentenversicherung kontrovers diskutiert. Generell gilt: Du gestaltest Deine Altersvorsorge eigenständig und hast so Einfluss auf die Höhe der Prämie.

Wenn Du eine private Rentenversicherung abschließt, kannst Du die Aufwendungen von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer werden bei Abschluss der sogenannten Riester-Rente steuerlich gefördert, im Gegensatz hierzu kannst Du als Selbstständiger oder Freelancer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in die "Rürup-Rente" steuerlich geltend machen. Die Rürup-Rente gilt als private Rente und gehört deshalb zu den Privataufwendungen. Im Jahr 2020 lag der maximal absetzbare Betrag für eine Person bei 90% von 25.000 Euro. Bei Ehepaaren gilt auch hier der doppelte Betrag.

Die Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die private Haftpflicht keine Pflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die heute ganz schön teuer werden können. Einige Versicherer bieten Selbstständigen eine Zusatzversicherung an. Du kannst aber auch eine Berufshaftpflichtversicherung oder als Besitzer eines Unternehmens eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die bei Deiner Berufstätigkeit entstehen können. Sie ist vor allem dann zu empfehlen, wenn neben Sachschäden auch Personen- oder Umweltschäden entstehen können. Bis zu welcher Höhe die Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Höhe der Beiträge hängt von dieser Deckungssumme ab, Die Prämien können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Die jährliche Höchstgrenze liegt auch hier bei 2.800 Euro. Neben der Berufs- und Betriebshaftpflicht gibt es noch weitere Optionen, die teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben sind:
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht
  • D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D & O = Directors & Officers)
  • Kfz-Haftpflicht

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Gesundheit hat wohl bei den meisten Menschen oberste Priorität, und wir gehen täglich davon aus, dass uns dieses kostbare Gut lange erhalten bleibt. Doch was ist, wenn das Schicksal gnadenlos zuschlägt und Du aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst? Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Arbeitnehmer und Selbstständige davor, dass sie aufgrund dieser Situation ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können. Es ist ratsam, die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, denn die Höhe der Beiträge hängt neben der gewünschten Versicherungssumme auch vom Alter bei Vertragsabschluss ab. Da diese Versicherung ausschließlich das berufliche Risiko einer Berufsunfähigkeit absichert, kann sie steuerlich abgesetzt werden. Achte hierbei aber auch auf Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, denn liegen diese bei jährlich 2.800 Euro, haben die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung keine steuerlichen Auswirkungen mehr. Abgesetzt werden kann sie als Vorsorgeversicherung und wird in der Buchhaltung unter allgemeine Versicherungen oder andere Versicherungen gebucht.

Welche Versicherungen sind absetzbar?

Generell können alle Versicherungen, die betriebliche Risiken abdecken, voll von der Steuer abgesetzt werden. Versicherungen, die hauptsächlich den privaten Bereich abdecken, können nur zum Teil als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Versicherungen sind als Betriebskosten voll absetzbar:
  • Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsausfallversicherung
  • Betriebliche Forderungsausfallversicherung
  • Betriebliche Feuer-, Diebstahl- und Hagelversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für betrieblich genutzte PKW
  • Betriebliche Unfallversicherung
  • Hausratsversicherung anteilig bei einem Arbeitszimmer
Diese Versicherungen können als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwand nur teilweise geltend gemacht werden:
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • private Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
Diese Versicherungen musst Du unter der Anlage "Vorsorgeaufwand" in Deiner Steuererklärung eintragen.

Beiträge zu Berufsverbänden

Auch Beiträge zu Berufsvertretungen oder Berufsverbänden können uneingeschränkt geltend gemacht werden. Hierzu gehören auch Gewerkschaften und Kammern wie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige Beiträge können abgesetzt werden, da es sich hier ausschließlich um betriebliche Interessen handelt und sie somit zu den Betriebsausgaben gehören, die den Gewinn reduzieren.

Fazit

Der Großteil der Versicherungen für Selbstständige, die berufliche und betriebliche Risiken absichern, können im vollen Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Auch andere Versicherungen wie die private Krankenversicherung können noch zum Teil als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Daher lohnt es sich für Selbstständige und Freelancer, sich mit dem Thema Versicherungen auseinander zu setzen und bei der nächsten Steuererklärung zu schauen, welche Versicherung steuerliche Vorteile bringt.