Unterscheidung zwischen privat und betrieblich
Steuerlich absetzbar sind Versicherungen, die betriebliche Risiken abdecken, die den Geschäftsgewinn mindern. Privatversicherungen musst Du in der Buchhaltung als Privatentnahme deklarieren, da sie den Gewinn nicht reduzieren. Wenn Du Versicherungen betrieblich und privat in Anspruch nimmst, kannst Du sie zu einem Teil betrieblich absetzen und misst den anderen Teil als Privatentnahme buchen. Wichtig bei diesen sogenannten Mischformen ist, dass Du genau die Höhe des betrieblich genutzten Anteils der Versicherung belegen kannst.Die vier wichtigsten Versicherungen für Selbstständige oder Freelancer
Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht zahlreiche Anbieter Dir in der Werbung alle möglichen Versicherungen ans Herz legen. Da verlierst Du schon mal den Überblick darüber, welche Policen für Dich relevant sind. Prinzipiell gibt es einige Versicherungen, die Du unbedingt brauchst, egal ob Du selbstständig, freiberuflich, angestellt oder gerade nicht berufstätig bist. Grundsätzlich wird hier zwischen Personen- und Sachversicherungen unterschieden.Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist einschließlich der Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Als Selbstständiger oder Freelancer musst Du Dich selbst darum kümmern. Du zahlst die volle Versicherungsprämie selbst, was ein wichtiger Fakt bei Deiner Steuererklärung ist. Als Selbstständiger bist Du nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, sondern kannst Dich auch für eine private Krankenkasse entscheiden. Dabei gibt es einige Faktoren und Risiken zu beachten wie Selbstbeteiligung, Höhe der Beiträge und wie hoch diese mit zunehmendem Alter steigen. Daneben gibt es das sogenannte Krankenhaustagegeld, das Dich im Fall eines Krankenhausaufenthalts vor Verdienstausfall schützt. Die Krankenversicherung gehört genau wie die Pflegeversicherung zu den privaten Versicherungen und muss daher als Privatentnahme gebucht werden. Seit dem Jahr 2010 gilt die sogenannte Basisabsicherung als Sonderausgabe und kann bis zu 2.800 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag.Die Rentenversicherung - Steuervorteile bei der Altersvorsorge
Wie die Krankenversicherung ist auch die Rentenversicherung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Doch auch Freiberufler wie Ärzte, Künstler, Journalisten, Handwerker oder Apotheker können für ihr Alter vorsorgen. Jeder Berufsstand hat sein eigenes Versorgungsnetzwerk. Diese Netzwerke ähneln in der Organisation den gesetzlichen Rentenversicherungen und können alternativ gewählt werden.Vor allem bei Selbstständigen wird die Rentenversicherung kontrovers diskutiert. Generell gilt: Du gestaltest Deine Altersvorsorge eigenständig und hast so Einfluss auf die Höhe der Prämie.
Wenn Du eine private Rentenversicherung abschließt, kannst Du die Aufwendungen von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer werden bei Abschluss der sogenannten Riester-Rente steuerlich gefördert, im Gegensatz hierzu kannst Du als Selbstständiger oder Freelancer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in die "Rürup-Rente" steuerlich geltend machen. Die Rürup-Rente gilt als private Rente und gehört deshalb zu den Privataufwendungen. Im Jahr 2020 lag der maximal absetzbare Betrag für eine Person bei 90% von 25.000 Euro. Bei Ehepaaren gilt auch hier der doppelte Betrag.
Die Haftpflichtversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die private Haftpflicht keine Pflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die heute ganz schön teuer werden können. Einige Versicherer bieten Selbstständigen eine Zusatzversicherung an. Du kannst aber auch eine Berufshaftpflichtversicherung oder als Besitzer eines Unternehmens eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die bei Deiner Berufstätigkeit entstehen können. Sie ist vor allem dann zu empfehlen, wenn neben Sachschäden auch Personen- oder Umweltschäden entstehen können. Bis zu welcher Höhe die Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Höhe der Beiträge hängt von dieser Deckungssumme ab, Die Prämien können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Die jährliche Höchstgrenze liegt auch hier bei 2.800 Euro. Neben der Berufs- und Betriebshaftpflicht gibt es noch weitere Optionen, die teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben sind:- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
- D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D & O = Directors & Officers)
- Kfz-Haftpflicht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Gesundheit hat wohl bei den meisten Menschen oberste Priorität, und wir gehen täglich davon aus, dass uns dieses kostbare Gut lange erhalten bleibt. Doch was ist, wenn das Schicksal gnadenlos zuschlägt und Du aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst? Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Arbeitnehmer und Selbstständige davor, dass sie aufgrund dieser Situation ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können. Es ist ratsam, die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, denn die Höhe der Beiträge hängt neben der gewünschten Versicherungssumme auch vom Alter bei Vertragsabschluss ab. Da diese Versicherung ausschließlich das berufliche Risiko einer Berufsunfähigkeit absichert, kann sie steuerlich abgesetzt werden. Achte hierbei aber auch auf Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, denn liegen diese bei jährlich 2.800 Euro, haben die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung keine steuerlichen Auswirkungen mehr. Abgesetzt werden kann sie als Vorsorgeversicherung und wird in der Buchhaltung unter allgemeine Versicherungen oder andere Versicherungen gebucht.Welche Versicherungen sind absetzbar?
Generell können alle Versicherungen, die betriebliche Risiken abdecken, voll von der Steuer abgesetzt werden. Versicherungen, die hauptsächlich den privaten Bereich abdecken, können nur zum Teil als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Versicherungen sind als Betriebskosten voll absetzbar:- Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsausfallversicherung
- Betriebliche Forderungsausfallversicherung
- Betriebliche Feuer-, Diebstahl- und Hagelversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für betrieblich genutzte PKW
- Betriebliche Unfallversicherung
- Hausratsversicherung anteilig bei einem Arbeitszimmer
- Privathaftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- private Unfallversicherung
- Risikolebensversicherung