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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – was ist das genau?

| Lennart Cimbal | Magazin
Guter Rat ist teuer. Manchmal ist er zu teuer für den Ratgeber, zum Beispiel dann, wenn dadurch einem anderen ein Vermögensschaden entstanden ist, den dieser ersetzt haben will.
Hast Du eine gute Privathaftpflichtversicherung, zahlt sie meist bei Vermögensschäden, oft allerdings nicht in hohem Umfang.
Besonders Selbstständige müssen sich mit einer Vermögenshaftpflichtversicherung absichern, weil bei der Berufsausübung hohe finanzielle Schäden entstehen können.

Was ist ein Vermögensschaden?

Die Versicherungen unterscheiden drei Schadensarten:
Sachschaden: Bei einem Sachschaden hast Du etwas zerstört oder beschädigt, wie zum Beispiel das Notebook eines Freundes. Dafür kommt Deine Haftpflichtversicherung auf: für die Reparatur sowie den Ersatz.
Personenschaden: Ein Personenschaden ist die Verletzung eines Menschen, wie beispielhaft durch einen Unfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem Fußgänger. Hat der Unfallverursacher eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt sie die Behandlungskosten.
Vermögensschaden: Bei einem Vermögensschaden ist jemandem ein finanzieller Nachteil entstanden, weil er zum Beispiel einen Rat von seinem Berater befolgt hat. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Beraters zahlt in der Regel die finanziellen Verluste.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind auseinanderzuhalten. Die Glastür, die mit lautem Knall zerborsten ist, weil Du versehentlich hinein gelaufen bist, ist eine Sache, also ein Sachschaden, ebenso die gestohlenen Sachen bei einem Einbruch und Diebstahl.

Was sind Vermögensschäden?

Unterschieden wird zwischen echten sowie unechten Vermögensschäden. Der reine Vermögensschaden betrifft keine Sache oder Personen, sondern ist nur ein finanzieller Nachteil, der aus einem befolgten Rat oder aus Vortäuschung falscher Tatsachen resultiert.

Hat Du zum Beispiel Deine Sammlung vervollständigt und dann stellen sich die Teile als Fälschung heraus, hast Du sicher viel zu viel bezahlt und einen finanziellen Schaden erlitten. Das ist ein echter Vermögensschaden, für den der Verkäufer bzw. seine Versicherung aufkommen muss.
Kaufst Du ein Grundstück und willst Dein Haus darauf setzen, das geht aber nicht weil der Verkäufer die belogen hat, und der Boden eine Bebauung nicht zulässt, hast Du einen finanziellen Schaden. Für solche echten Vermögensschäden ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Verursachers zuständig.

Ein unechter Vermögensschaden ist ein Folgeschaden, der von Sach- oder Personenschäden resultiert.

Zum Beispiel ist in Nachbars Garten ein Baum umgefallen und hat Deine Stromleitung zum Haus gekappt. Dauert die Reparatur mehrere Tage, hast Du einen finanziellen Schaden, weil deine gekühlten Vorräte verderben.

Oder Du bist beim Nachbarn mit dem Teppich weggerutscht und hast nun einen komplizierten Beinbruch. Deshalb kannst du geplante Aufträge nicht ausführen und musst sie abgeben. Nach einem Personenschaden folgt also ein Vermögensschaden.
Hilfst Du einem Nachbarn, die Heizung zu reparieren, und machst noch mehr kaputt, ist die Folge ein Sachschaden. Solche Folgeschäden sind keine reinen Vermögensschäden.

Brauche ich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Fehler passieren und schnell geht etwas kaputt. Du brauchst zumindest eine gute Privathaftpflichtversicherung, die solche Folgeschäden einschließt. Diese Vermögensschäden sind in der Regel von der privaten Haftpflicht abgedeckt. Das gilt auch für Berufe, die wenig finanzielles Risiko für dritte einschliessen. Etwas anderes ist es bei Berufen wie
  • Arzt
  • Finanzberater
  • Steuerberater
  • Anwalt
  • IT-Berater
Dann brauchst Du unbedingt die zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht, weil sich durch die Beratung anderer ein finanzieller Nachteil für denjenigen ergeben könnte.

Private Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden

Was immer Du versehentlich bei Freunden oder Bekannten kaputt machst, sind Sachschäden und damit unechte Vermögensschaden. Nur solche deckt Deine Privathaftpflichtversicherungen ab, wenn diese Schäden laut Versicherungsbedingungen mitversichert sind.

Berufliche Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden

Hier lassen sich zwei Versicherungsarten unterscheiden:
Die Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Vermögensschäden deckt Vermögensschäden ab, meist allerdings mit geringen Versicherungssummen. Oft sind Vermögensschäden bei der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert Dich im Beruf mit einem hohen finanziellen Risiko gegenüber anderen ab. Du kannst Dich als Berater damit gegen Vermögensschäden umfassend absichern. Der Schutz bei der Vermögensschadenhaftpflicht ist meist umfangreicher als der Schutz bei der Betriebshaftpflicht.

Je nach dem Umfang, welche Vermögensschäden wie hoch in der Betriebshaftpflicht abgedeckt sind, schließe eventuell zusätzlich eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab.

Welche Deckungssumme brauchst Du?

Die Deckungssumme musst Du individuell entscheiden.
Sie ist abhängig von der Größe Deines Betrieb und von der Höhe des n Schadens, den Du anderen Personen zufügen kannst. Die Summen liegen bei 100.000 bis über 1 Mio. Euro.

Wichtig ist die Art der Selbstbeteiligung. Die bezahlst Du bei jedem Schaden selbst. Eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent kostet Dich bei einer Mio. Euro Schaden 100.000 Euro. Es ist oft preiswerter, als Selbstbeteiligung einen Festbetrag zu wählen.

Der Spezialfall Eigentümergemeinschaft und wer bei Fehlern haftet

In einer Wohnungseingentümergemeinschaft (WEG) gibt es meist neben dem professionellen Verwalter einen gewählten, ehrenamtlichen Verwaltungsbeirat. Damit kann der Teil des Eigentums, der allen gehört, verwaltet werden. Diese unbezahlte Tätigkeit ist erforderlich um dem Verwalter bei seiner Arbeit zu unterstützen. Dar Verwaltungsbeirat kann teure Fehler machen. Hat er einen finanziellen Schaden verursacht, muss er dafür gerade stehen. Es sei denn, er ist versichert, dann übernimmt der Versicherer den Schaden. Hier ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besonders sinnvoll.

Meist übernehmen einzelne Eigentümer die Unterstützung des Verwalters ehrenamtlich. Sie prüfen Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge sowie sehen Angebote der Handwerker durch, wenn gerade eine Haussanierung ansteht. Dabei kann es immer wieder zu finanziellen Schäden kommen, für die die Beiräte dann geradestehen müssen. Die Fehler, die dem Verwalter dann vorgeworfen werden, können auch genauso durch einem Beirat verursacht werden, ist er im Auftrag der Eigentümergemeinschaft beschäftigt.

Ein Beispiel: Der Verwalter holt ein Angebot ein für die Sanierung des Rohrsystems. Der Verwaltungsbeirat prüft es und gibt es frei. Dann stellt sich später heraus, dass es völlig überteuert und von einer anderen Firma mindestens in derselben Qualität und die gleichen Arbeiten in der Zeit und günstiger hätten ausgeführt werden können.

Damit ist der WEG ein finanzieller Schaden entstanden. Der Verwaltungsbeirat haftet für den Schaden, wenn im WEG-Vertrag nicht ein Haftungsausschluss sowie eine andere Regelung vereinbart ist für fehlerhaftes Verhalten. In diesem und ähnlichen Fällen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll, die den Fehler des Beirats bezahlt und die Kosten übernimmt, ist.

Geboten wird ein Versicherungsschutz ab rund 70 Euro im Jahr, laut Stifting Warentest. Dabei ist der Beitrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von der Deckungssumme abhängig. Bei der Deckungssumme von 100 000 gibt es den Schutz für den Beirat ab rund 70 Euro im Jahr. Bei drei Beiräten sind es etwa 120 bis 150 Euro im Jahr. Höhe Deckungssummen kosten entsprechend mehr.

Fazit

Bei Berufen im beratenden und Dienstleistungssektor und selbst bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, kann es zu gravierenden Fehlern kommen, die Du als Haftender persönlich nicht mehr bezahlen kannst. Wenn dann die Haftpflicht den Schaden nicht übernimmt, stehst Du vor dem Ruin. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann Dich in diesem Fall schützen.