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Umsatzsteuernummer - So klappt die Beantragung

| Lennart Cimbal | Magazin

So beantragst Du die Umsatzsteuernummer für dein Unternehmen richtig

Die Geschäftsidee ist ausgetüftelt, das eigene Unternehmen ist gegründet - doch wie war das nochmal mit der Umsatzsteuernummer? Als Unternehmer hast Du bestimmt bereits gemerkt, dass es zahlreiche steuerliche Vorschriften gibt, die Du bei deiner Tätigkeit beachten musst. Dazu zählt auch die Umsatzsteuerpflicht, die dich unter bestimmten Voraussetzungen treffen kann. Wir zeigen dir, was es mit der Umsatzsteuernummer auf sich hat, wann Du sie beantragen musst und auf welchem Weg Du sie erhälst.

Was ist die Umsatzsteuernummer?

Die Umsatzsteuernummer oder auch Umsatzsteuer-ID (kurz: USt-IdNr.) ist eine Kennzeichnung für Unternehmen zur steuerlichen Erfassung. Die gesetzliche Grundlage für die Umstatzsteuernummer ist das Umsatzsteuergesetz (UStG).

Bei der Umsatzsteuernummer handelt es sich um eine Pflicht-ID, die unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden muss.

Verwechselungsgefahr besteht mit der Steuer-ID und der Steuernummer. Die Steuer-ID ist eine personengebundene Steuernummer, die jede Person in der Bundesrepublik besitzt. Die Steuernummer wird bei Anmeldung des Unternehmens und der steuerlichen Ersterfassung direkt vom Finanzamt erteilt. Sie ist - bevor Du deine Umsatzsteuer-ID erhälst- auf allen Rechnungen anzugeben.

Wer braucht die Umsatzsteuernummer?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im In- und/oder Ausland anbieten, verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen. Dazu wird eine Umsatzsteuernummer benötigt. Die Umsatzsteuernummer ist auf allen Rechnungen, die Du ausstellst, anzugeben sowie auf der Website des Unternehmens im Impressum.

Allerdings braucht nicht jeder Selbstständige eine Umsatzsteuernummer. Im UStG sind bestimmte Ausnahmen geregelt, bei welchen die Pflicht zu Abführung der Umsatzsteuer für das Unternehmen entfällt.

Die Kleinunternehmer-Regelung

Nach § 19 Abs. 2 UStG sind Kleinunternehmer, deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Steuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dazu muss in den ausgestellten Rechnungen vermerkt sein, dass nach § 19 Abs. 2 UStG keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Du kannst jedoch auch auf die Steuerbefreinung verzichten, beispielsweise weil deine Eigenschaft als Kleinunternehmer wenig werbewirksam ist oder Du zu Vorsteuerabzug berechtigt sein willst. Dies kannst Du einfach durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt erledigen. Allerdings musst Du beachten, dass diese Verzichtserklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG für 5 Jahre bindend gilt.

Wie bekomme ich meine Umsatzsteuernummer?

Die Umsatzsteuernummer wird erteilt, sobald die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorliegen. Der Antrag ist nicht kostenpflichtig.
Die Beantragung der Umsatzsteuernummer ist auf zwei verschiedenen Wegen möglich:

Möglichkeit 1: Beantragung bei der steuerlichen (Erst-)Erfassung beim zuständigen Finanzamt

Du kannst können deine Umsatzsteuernummer direkt bei der steuerlichen Ersterfassung zu beantragen. Nach jeder Unternehmensgründung sind Unternehmer dazu verpflichtet, einen Frageboden zur steuerlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt zu übersenden. Dies ist online über ELSTER oder aber durch einen Steuerberater möglich. Bei der steuerlichen Erfassung werden verschiedene Angaben und Daten zum Unternehmen abgefragt, beispielsweise wie viele Mitarbeiter beschäftigt ist und das der voraussichtliche Jahresumsatz sein wird. Darüber hinaus beinhaltet der Fragebogen noch die Möglichkeit, die Umsatzsteuernummer direkt zu beantragen, indem lediglich ein Häkchen an der richtigen Stelle gesetzt wird. Der Antrag muss dann nur noch an das Finanzamt übermittelt werden und die Umsatzsteuernummer wird (in der Regel per Post) versendet.

Möglichkeit 2: Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Umsatzsteuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Das Antragsformular finedest Du in der Formularsammlung des Bundeszentralamts für Steuern.

Sende deinen Antrag an folgende Adresse:
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

oder per Fax an: 0228-406-3801

Du kannst den Antrag auch online ausfüllen und abschicken. Der Onlinedienst steht täglich von 5:00 Uhr bis 23:00 zur Verfügung.

Wie lange dauert es, bis mir meine Umsatzsteuernummer zugeteilt wird?

Wie lange es dauert, bis die Umsatzsteuernummer zugeteilt wird, hängt davon ab, ob Du den Antrag bei Gründung deines Unternehmens direkt oder durch Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern stellst. Sofern Du den Antrag bei der steuerlichen Erfassung stellt, kann es bis zu 2 Monate dauern, bis dir die Umsatzsteuernummer zugewiesen wird. Wenn Du einen Antrag an das Bundeszentralamt für Steuer stellst, dauert es in der Regel 3 - 5 Werktage, bis dir die Umsatzsteuernummer zugeteilt wird.

Umsatzsteuervoranmeldung

Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist auch zur Voranmeldung der Umsatzsteuer verpflichtet. Schließlich nimmst Du auch einiges an Umsatzsteuer, quasi als Treuhänder für den Staat, ein. Im Zuge der Umsatzsteuervorauszahlung zahlst Du dann regelmäßig einen Vorschuss an das Finanzamt, welcher dann später in der Umsatzsteuererklärung verrechnet wird.

Wieviel Umsatzsteuer muss ich abführen?

Der Regelsatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 % auf den steuerpflichtigen (Netto-)Umsatz. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 6 % gilt auf die in § 12 Abs. 2 UStG gelisteten Waren und Dienstleistungen.