1. Der Investitionsabzugsbetrag
Wenn du Investitionen schon geplant hast und diese innerhalb der kommenden drei Jahre liegen, dann kannst du diese steuerlich geltend machen. Das gilt zwar nur für bewegliches Anlagevermögen und bis zu einer Grenze von 100.000 Euro, aber das kann für einen Freelancer viel Geld sein und kann sich lohnen. Willst du dir ein neues Auto kaufen? Dann mach das und wenn du es bis zu 90 Prozent für deine Arbeit gebrauchst, dann ist es genau so etwas, was hier hereinfällt. Auch ein Computer oder sonstige Maschinen sind genau hier unterzubringen und steuerlich geltend zu machen. Eigentlich das ein Klassiker der Steuertipps, doch viele vergessen das immer wieder. Du solltest das für dich nutzen, weil du so viel Geld sparen kannst.2. Das Arbeitszimmer
Wenn du in deinem Arbeitszimmer vornehmlich arbeitest, es also dein Hauptaufenthaltsort ist, der Dreh- und Angelpunkt sozusagen, dann kannst du Kosten dafür vollständig absetzen. Aber auch sonst, wenn gewisse Tätigkeiten in das heimische Arbeitszimmer ausgewiesen werden müssen, weil im eigentlichen Betrieb kein Platz ist, kann man steuerlich einiges geltend machen und in der Steuererklärung richtig sparen.3. Der PKW
Du wirst mit Sicherheit auch einen PKW haben oder unter Umständen einen anschaffen wollen. Auch hier kann man einiges tun, um es in der Steuererklärung angeben zu können und damit Geld einzubehalten. Alles dreht sich hier um die magischen 50 Prozent. Nutzt du deinen Wagen zu mehr als 50 Prozent privat? Oder doch beruflich? Wenn die private Nutzung überwiegt, dann kannst du die betriebliche Nutzung als Betriebskosten geltend machen. Verkaufst du den Wagen, bleibt der Verdienst bei dir und das Finanzamt bekommt nichts. Nutzt du das Auto aber mehrheitlich für berufliche Zwecke, weil du damit Informationen einbringst, Kunden besuchst oder sonstiges, dann sind laufende Kosten und Abschreibungen als Betriebskosten in voller Höhe absetzbar. Dann kommen privat gefahrene Kilometer in ein Fahrtenbuch, da diese versteuert werden müssen.Wenn du deinen Wagen betrieblich fährst und Kilometer ansammelst, dann verlasse dich nie auf die Pendlerpauschale, sondern errechne die tatsächlichen Kosten. Meistens liegen die über der Pauschale und du kriegst mehr Geld zurück.
4. Deine Website
Wenn man als Freiberufler unterwegs ist, dann sollte man eine Internetpräsens haben. Auch außerhalb von Social Media ist das immer noch Anlaufstelle Nummer eins für Kunden und als Sammelbecken für Aufträge. Wie sonst willst du dich angemessen vorstellen? Und das Beste ist, dass du Kosten, die für deine Website und deren Pflege aufkommen, von der Steuer absetzen kannst. Warum das also nicht nutzen? Viele beachten das nicht und zahlen alles lieber selbst. Kosten für den Kauf der Domain, Kosten für mögliche Provider, Wartung, Rechtskosten bei Abmahnung und anderes kann abgesetzt werden. Bedingung ist auch nicht das Aussehen oder der Aufbau der Website, sondern allein der Zweck und der muss beruflich sein. Du darfst die Seite nicht für private Zwecke nutzen und schon stellt dem Absetzen nichts mehr im Wege. Legst du Nachweise der Kosten vor, kannst du diese in voller Höhe geltend machen.5. Ersatzbeschaffung
Es gibt auch als Freiberufler Zeiten, in denen Geräte oder sonstige Betriebsgegenstände gestohlen werden oder kaputtgehen oder sonst wie nicht mehr zu gebrauchen sind. Sofern der Laptop oder was auch immer verschwindet oder nicht mehr nutzbar ist, versichert ist, fließt diese Versicherungssumme direkt in die Gewinnabrechnung und damit steigt die Einkommenssteuer. Aber man kann das umgehen. Hier kann man eine gewinnneutrale Rücklage bilden. Bedingung ist, dass du das für eine Ersatzbeschaffung des Laptops oder was sonst kaputt oder verlustig gegangen ist nutzt.6. Geschenke
Geschenke herhalten die Freundschaft, so sagt man. Und du kannst davon profitieren. Wenn du Kunden oder Mitarbeitern etwas schenkst, dann stärkt das die Beziehung, die Bindung zueinander und man kann sich für Projekte belohnen oder generelle Dankbarkeit ausdrücken. Und genau da kann man auch etwas an das Finanzamt melden und Geld wiederbekommen. Geschenke sind in gewissen Fällen absetzbar. Nicht uneingeschränkt und in beliebiger Anzahl, aber ein Unternehmen kann pro Jahr Geschenke für 35 Euro (plus Umsatzsteuer) pro Person dem Finanzamt anzeigen und absetzen. Liegt ein Geschenk über diesem Betrag, gilt diese Methode allerdings nicht.7. Abschreibungen
Abschreibungen sind nicht immer attraktiv für einen Selbstständigen oder Freelancer. Hier gibt es aber in gewissen Fällen Ausnahmen. Gerade wenn es sich um langlebige Wirtschaftsgüter wie Möbel handelt, kann man hier einiges tun. Geringfügige Wirtschaftsgüter geben dir das recht zum Sofortabzug, was bedeutet, dass das Finanzamt bei einer Wertgrenze von 800 Euro netto eine vereinfachte Abschreibung akzeptiert. Damit kannst du die Kosten sofort und vollständig von der Steuer absetzen.Auch kann ein Sammelposten gebildet werden. Bei gewissen Gesamtkosten können kleinere Ausgaben zusammengelegt und gleichmäßig auf 5 Jahre abgeschrieben werden. Besonders hier kann es sich bei Möbeln lohnen.