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Steuern - 10 Tipps für Selbstständige

| Lennart Cimbal | Magazin
Du bist in der Selbstständigkeit unterwegs und wünschst dir Tipps zu den Steuern? Denn das kann doch ganz schön verwirrend sein und man will doch nicht, dass mehr vom hart verdienten Geld beim Staat landet, als es unbedingt nötig wäre, oder? Hier findest du die wichtigsten Tipps, die dir den Start und das Bestehen in der Selbstständigkeit erleichtern werden. So kann die Steuererklärung direkt helfen, das eigene Geld zu sparen.

1. Der Investitionsabzugsbetrag

Wenn du Investitionen schon geplant hast und diese innerhalb der kommenden drei Jahre liegen, dann kannst du diese steuerlich geltend machen. Das gilt zwar nur für bewegliches Anlagevermögen und bis zu einer Grenze von 100.000 Euro, aber das kann für einen Freelancer viel Geld sein und kann sich lohnen. Willst du dir ein neues Auto kaufen? Dann mach das und wenn du es bis zu 90 Prozent für deine Arbeit gebrauchst, dann ist es genau so etwas, was hier hereinfällt. Auch ein Computer oder sonstige Maschinen sind genau hier unterzubringen und steuerlich geltend zu machen. Eigentlich das ein Klassiker der Steuertipps, doch viele vergessen das immer wieder. Du solltest das für dich nutzen, weil du so viel Geld sparen kannst.

2. Das Arbeitszimmer

Wenn du in deinem Arbeitszimmer vornehmlich arbeitest, es also dein Hauptaufenthaltsort ist, der Dreh- und Angelpunkt sozusagen, dann kannst du Kosten dafür vollständig absetzen. Aber auch sonst, wenn gewisse Tätigkeiten in das heimische Arbeitszimmer ausgewiesen werden müssen, weil im eigentlichen Betrieb kein Platz ist, kann man steuerlich einiges geltend machen und in der Steuererklärung richtig sparen.

3. Der PKW

Du wirst mit Sicherheit auch einen PKW haben oder unter Umständen einen anschaffen wollen. Auch hier kann man einiges tun, um es in der Steuererklärung angeben zu können und damit Geld einzubehalten. Alles dreht sich hier um die magischen 50 Prozent. Nutzt du deinen Wagen zu mehr als 50 Prozent privat? Oder doch beruflich? Wenn die private Nutzung überwiegt, dann kannst du die betriebliche Nutzung als Betriebskosten geltend machen. Verkaufst du den Wagen, bleibt der Verdienst bei dir und das Finanzamt bekommt nichts. Nutzt du das Auto aber mehrheitlich für berufliche Zwecke, weil du damit Informationen einbringst, Kunden besuchst oder sonstiges, dann sind laufende Kosten und Abschreibungen als Betriebskosten in voller Höhe absetzbar. Dann kommen privat gefahrene Kilometer in ein Fahrtenbuch, da diese versteuert werden müssen.

Wenn du deinen Wagen betrieblich fährst und Kilometer ansammelst, dann verlasse dich nie auf die Pendlerpauschale, sondern errechne die tatsächlichen Kosten. Meistens liegen die über der Pauschale und du kriegst mehr Geld zurück.

4. Deine Website

Wenn man als Freiberufler unterwegs ist, dann sollte man eine Internetpräsens haben. Auch außerhalb von Social Media ist das immer noch Anlaufstelle Nummer eins für Kunden und als Sammelbecken für Aufträge. Wie sonst willst du dich angemessen vorstellen? Und das Beste ist, dass du Kosten, die für deine Website und deren Pflege aufkommen, von der Steuer absetzen kannst. Warum das also nicht nutzen? Viele beachten das nicht und zahlen alles lieber selbst. Kosten für den Kauf der Domain, Kosten für mögliche Provider, Wartung, Rechtskosten bei Abmahnung und anderes kann abgesetzt werden. Bedingung ist auch nicht das Aussehen oder der Aufbau der Website, sondern allein der Zweck und der muss beruflich sein. Du darfst die Seite nicht für private Zwecke nutzen und schon stellt dem Absetzen nichts mehr im Wege. Legst du Nachweise der Kosten vor, kannst du diese in voller Höhe geltend machen.

5. Ersatzbeschaffung

Es gibt auch als Freiberufler Zeiten, in denen Geräte oder sonstige Betriebsgegenstände gestohlen werden oder kaputtgehen oder sonst wie nicht mehr zu gebrauchen sind. Sofern der Laptop oder was auch immer verschwindet oder nicht mehr nutzbar ist, versichert ist, fließt diese Versicherungssumme direkt in die Gewinnabrechnung und damit steigt die Einkommenssteuer. Aber man kann das umgehen. Hier kann man eine gewinnneutrale Rücklage bilden. Bedingung ist, dass du das für eine Ersatzbeschaffung des Laptops oder was sonst kaputt oder verlustig gegangen ist nutzt.

6. Geschenke

Geschenke herhalten die Freundschaft, so sagt man. Und du kannst davon profitieren. Wenn du Kunden oder Mitarbeitern etwas schenkst, dann stärkt das die Beziehung, die Bindung zueinander und man kann sich für Projekte belohnen oder generelle Dankbarkeit ausdrücken. Und genau da kann man auch etwas an das Finanzamt melden und Geld wiederbekommen. Geschenke sind in gewissen Fällen absetzbar. Nicht uneingeschränkt und in beliebiger Anzahl, aber ein Unternehmen kann pro Jahr Geschenke für 35 Euro (plus Umsatzsteuer) pro Person dem Finanzamt anzeigen und absetzen. Liegt ein Geschenk über diesem Betrag, gilt diese Methode allerdings nicht.

7. Abschreibungen

Abschreibungen sind nicht immer attraktiv für einen Selbstständigen oder Freelancer. Hier gibt es aber in gewissen Fällen Ausnahmen. Gerade wenn es sich um langlebige Wirtschaftsgüter wie Möbel handelt, kann man hier einiges tun. Geringfügige Wirtschaftsgüter geben dir das recht zum Sofortabzug, was bedeutet, dass das Finanzamt bei einer Wertgrenze von 800 Euro netto eine vereinfachte Abschreibung akzeptiert. Damit kannst du die Kosten sofort und vollständig von der Steuer absetzen.

Auch kann ein Sammelposten gebildet werden. Bei gewissen Gesamtkosten können kleinere Ausgaben zusammengelegt und gleichmäßig auf 5 Jahre abgeschrieben werden. Besonders hier kann es sich bei Möbeln lohnen.

8. Bewirtungskosten

Wenn man sich trifft, eine Geschäftsreise oder sonst was macht, dann fallen Kosten an. Bewirtungskosten. Man isst, man schläft auswärts und sonstiges. Diese Kosten tragen viele Selbstständige vollkommen für sich, obwohl sie es um bis zu 70 Prozent bei dem Finanzamt geltend manche können. Warum sollte man das nicht tun? Das Problem ist, dass die Belege dafür recht streng genormt sind. Getränke und das Essen müssen zum Beispiel einzeln und maschinell ausgestellt werden. Erst dann wird es den Normen und Vorgaben des Finanzamtes genügen. Diese Formvorschriften solltest du unbedingt beachten, aber behalte es im Hinterkopf für deine nächste Dienstreise oder Kundenbesuch oder so weiter.

9. Gewinnverschiebung

Hast du ein großes Projekt von mehreren Jahren vor dir und bist mitten drin, kannst du für diese Leistung, die du erbracht hast, Teilrechnungen zu einem bestimmten Termin erstellen. Damit verschiebst du einen Teil deines Gewinns in einen anderen Zeitraum. So kann man den Gewinn auf mehrere Monate oder Jahre aufteilen und damit effektiv verschieben. Auch beim Bestellen von Waren kannst du hier klug handeln. Hier solltest du aber klug mit den Terminen handeln, damit es nicht zu unerwarteten Engpässen kommt.

10. Sonstige Betriebsausgaben

Als Freiberufler hat man Kosten, die sonst auch noch anfallen, auch abgesehen von den oben schon erwähnten. Und auch diese Kosten können stellenweise von der Steuer abgesetzt werden. Hier solltest du dir nichts entgehen lassen, denn es ist bares Geld, was du hier vom Finanzamt zurückbekommen kannst. Und in diesem Bereich macht es die Summe, nicht der Einzelbetrag. Hierunter fallen zum Beispiel Internetkosten, Kosten für Steuerberater, Zinsen für Kredite, Kosten für eine Zweitwohnung und andere Dinge. Hier solltest du dich direkt beim Finanzamt erkundigen, welche kleinen Dinge noch so absetzbar sind. Hier macht es die Summe und die ist nicht zu verachten.

Fazit

Es ist meist ein Papierkrieg, aber man kann einiges absetzen, wenn man sich erkundigt, wenn man den Willen hat und wenn man sich traut, eine Diskussion mit dem Finanzamt aufzunehmen. Der Staat will Freiberufler und Unternehmer und sonstige Selbstständige eigentlich fördern und es gibt so einiges, was man tatsächlich absetzen kann. Und du solltest es, wenn du ein Selbstständiger/Freelancer bist.