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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

| Ufuk Avcu | Verschiedenes
Das leistet die Vermögensschadenhaftpflicht

Ganz egal ob, als Ingenieur, Architekt oder Berater – sobald eine Dienstleistung an Dritte erbracht wird, besteht für Freiberufler oder Unternehmer das Risiko, einen sogenannten echten Vermögensschaden zu verursachen. Bereits kleine Fehler, wie das Verpassen einer Frist, können hohe Zahlungen nach sich ziehen und damit eine berufliche Existenz bedrohen. An dieser Stelle greift die Versicherung, indem sie entstandene finanzielle Schäden trägt.

Ein echter Vermögensschaden kann beispielsweise so entstehen:

  • Ein Dolmetscher reicht falsche Übersetzungen ein, sodass ein Werk erneut gedruckt werden muss
  • Verletzte Bildrechte, die Klagen nach sich ziehen
  • Eine falsche Einschätzung seitens der Unternehmensberatung, woraufhin der Kunde falsche Entscheidungen trifft

Die Versicherung als Pflichtfall

Viele freie Berufe sind verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Dazu zählen Rechtsanwälte, Hausverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und teilweise Architekten. Aber auch andere Selbstständige in der Versicherungs- und Finanzbranche müssen die Zulassung einer solchen Versicherung nachweisen.

Denn sie versichert das berufliche Risiko, einen finanziellen Schaden oder einen verpassten finanziellen Vorteil beim Kunden zu verursachen. Als Haftungsgrundlage dient dabei die Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht. Abgesehen davon reguliert die Versicherung nicht nur begründete Haftpflichtansprüche, sondern wehrt ebenso unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

Individuelle Deckungskonzepte

Für die beste Absicherung muss das Versicherungskonzept auf die berufsspezifischen Risiken der Selbstständigen zugeschnitten werden. Je nach Berufsfeld sind also andere Risiken versichert. Pauschal kann daher nicht gesagt werden, welche Leistungen die Versicherung zahlt. Unternehmensberater versichern oft die gutachterliche Beurteilung von Marktverhältnissen, Rechtsanwälte hingegen die Tätigkeit als Insolvenzverwalter. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der geschlossenen oder offenen Deckung, je nach Versicherer.

Geschlossene Deckung

Die geschlossene Deckung versichert nur die im Vertrag angegebenen Tätigkeitsbereiche. Für Übersetzer heißt das beispielsweise, dass sie im Bereich der medizinischen Beipackzettel ein höheres Risiko eingehen als bei Kinderbüchern. Bei den Unternehmensberatern setzen sich hingegen diejenigen aus der Due Diligence Branche dem höchsten Risiko aus. Auch das will versichert sein. Auf diese Weise gibt es ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept, das auf das individuelle Risiko abgestimmt ist.

Offene Deckung

Die offene Deckung versichert demgegenüber alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Der klare Vorteil besteht darin, dass das Vornehmen von Anpassungen wegfällt, wenn sich der Tätigkeitsbereich ändert oder erweitert. Sollte eine Nebentätigkeit aufgenommen werden, die mit dem bisherigen Berufsbild nichts zu tun hat, muss das allerdings dem Versicherer gemeldet werden.

Versicherte Schäden

Vermögensschäden Dritter

  • Fehlerhafte Aufklärung und Beratung
  • Frist- und Terminversäumnis durch Unklarheiten in der Planung
  • Gewinnausfall wegen Schlecht- oder Nichterfüllung
  • Sachschäden an Schriftstücken
  • Schäden beim Übermitteln elektronischer Daten
  • Schäden durch verzögerte Leistungen
  • Verletzung von Urheber- und Schutzrechten
  • Nachhaftung
  • Auslandsdeckung
  • Tätigkeit als Interimsmanager

Eigenschäden

  • Vertrauensschäden durch Kollegen
  • Zerstörung der eigenen Internetseite
  • Kosten, um die eigene Reputation wiederherzustellen
  • Schadendeckung für Datenrisiken
  • Berechtigter Rücktritt von Auftraggebern

Die Versicherung deckt im Regelfall Ersatzforderungen innerhalb von Europa und Deutschland ab. Somit besteht der Schutz auch im Ausland. Je nach Tarif kann sogar ein weltweiter Schutz, allerdings mit Einschränkungen für Kanada und die USA, vereinbart werden.

Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflicht

Wie viel die Versicherung kostet, hängt maßgeblich damit zusammen, wie hoch das Risiko bei einem Unternehmen ist, einen Schaden zu hinterlassen. Die Größe der Gefahr wiederum richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Unter anderem sind das:

  • Das eigentliche Tätigkeitsfeld
  • Die Anzahl der Mitarbeiter
  • Der jährliche Umsatz

Weiterhin hängt die Beitragshöhe für die Versicherung von der gewählten Deckungssumme sowie der Selbstbeteiligung ab. Je niedriger die Summe, desto höher ist die Selbstbeteiligung und umso niedriger die Beiträge. Beachtenswert bei der Selbstbeteiligung ist, dass diese nicht zu hoch ausfällt. Weil die Selbstbeteiligung pro Schadensfall gilt, könnte das ein Unternehmen auf Dauer zu stark belasten.

Die Höhe der Summe

Bei der Wahl der Deckungssumme sind vor allem zwei Faktoren relevant. Zum einen zählt der potenziell verursachbare Schaden und zum anderen die Unternehmensgröße des Auftraggebers. Wer per Gesetz eine Vermögensschadenhaftpflicht braucht, muss sich allerdings an Mindestdeckungssummen halten. Bei Steuerberatern und Rechtsanwälten beträgt diese 250.000 Euro je Schadensfall, für das Versicherungsjahr ist es 1 Million Euro.