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Willkommen bei Ihrem Versicherungsmakler für #profis

Versicherungen für Unternehmen und Selbstständige

| Ufuk Avcu | Verschiedenes
Diese Versicherungen brauchen Sie als Unternehmer
Als selbstständiger Unternehmer treffen Sie Entscheidungen, wägen Chancen und Risiken Ihres Handelns ab. Egal ob Freelancer oder Chef eines KMU, Sie tragen umfassende Verantwortung. Mindestens für sich selbst und Ihre Kunden, vielleicht auch für Ihre Mitarbeiter. Der Versicherungsmakler ist Ihr starker Partner und Interessenvertreter, wenn es um Risikobegrenzung und deren Übertragung auf Versicherungsunternehmen geht. Statt unerwarteter Schäden tragen Sie nur die kalkulierten Kosten des Versicherungsschutzes.

Bei der Analyse des Versicherungsbedarfs für Sie und Ihr Unternehmen ist zu unterscheiden zwischen der Absicherung des Vermögens als Ganzes, dem Schutz der Sachwerte und den personenbezogenen Versicherungsverträgen.

Haftpflichtversicherung – unverzichtbarer Schutz des Vermögens

Bereits aus einer kleinen Nachlässigkeit können Forderungen in unbegrenzter Höhe entstehen. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und in einer ganzen Reihe weiterer Gesetze, die die Haftung von Unternehmern regeln. Einfache Fahrlässigkeit genügt, um einen Anspruch zu begründen. In manchen Fällen haften Sie sogar ohne Verschulden, zum Beispiel beim Betrieb von umweltgefährdenden Anlagen. Auch für Fehler Ihrer Angestellten haften Sie als Dienstherr, gegenüber Ihren Vertragspartnern sogar ohne Entlastungsmöglichkeit. Während eine Kapitalgesellschaft, also eine GmbH oder AG, nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, muss beim Freelancer als Einzelunternehmer oder beim voll haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, etwa einer OHG oder KG, auch das Privatvermögen für den Schadensersatz herhalten. Ein Fehler kann Sie für den Rest Ihres Lebens ruinieren.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt dieses Risiko für wenig Geld und hat dabei eine dreifache Funktion. Zunächst prüfen die Juristen des Versicherungsunternehmens, ob Sie überhaupt für einen Schaden aufkommen müssen und ob die gestellten Forderungen der Höhe nach berechtigt sind. Die Haftpflichtversicherung zahlt für begründete Ansprüche bis zur Deckungssumme, die je nach Vertragsgestaltung mehrere Millionen Euro betragen kann. Unberechtigte Forderungen weist der Versicherer auf seine Kosten zurück und verteidigt Sie notfalls vor Gericht.

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es weitere Haftpflichtversicherungen, die Sie je nach Betriebsart abschließen sollten, teilweise sogar aufgrund gesetzlicher Vorschriften haben müssen. Beispiele sind neben den bereits erwähnten Umweltschäden die Produkthaftpflichtversicherung oder die Versicherung von IT-Risiken. Auch Vermögensschäden sollten separat abgesichert werden. Sie entstehen zum Beispiel durch eine fehlerhafte Beratung. Die Privathaftpflichtversicherung ist in den meisten Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungen bereits enthalten.

Recht bekommen ohne Kostenrisiko, Einnahmeausfälle vermeiden

Die Haftpflichtversicherung leistet sogenannten passiven Rechtsschutz. Sie tritt für Sie ein, wenn Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Wenn Sie dagegen aktiv um Ihr Recht kämpfen, unterstützt Sie eine Rechtsschutzversicherung. In einem Vertrag lassen sich verschiedene Rechtsgebiete flexibel zusammenstellen. Wichtige Themen sind beispielsweise das Vertragsrecht bei Auseinandersetzungen mit Lieferanten oder Kunden, Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Umweltrecht. Nutzen Sie Fahrzeuge in Ihrem Betrieb? Dann sind auch Verkehrs- bzw. Fahrzeugrechtsschutz für Sie interessant.

Viele Rechtsschutzversicherer bieten ergänzend zum Versicherungsvertrag auch Inkasso-Services. Die Buchhaltung Ihres Unternehmens wird entlastet, indem Mahnverfahren komplett durch einen professionellen Dienstleister abgewickelt werden, von der Zahlungserinnerung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Vor allem kleinere Unternehmen und Startups können durch den Ausfall von Zahlungen empfindlich getroffen, sogar in ihrer Existenz bedroht werden. Eine Kreditversicherung zahlt, wenn Forderungen aufgrund einer Insolvenz des Schuldners nicht realisiert werden können.

Feuer, Wasser, Sturm und mehr

Sachversicherungen beziehen sich auf die technische und kaufmännische Betriebsausstattung, Vorräte sowohl an Rohmaterial als auch an Fertigwaren sowie zahlreiche weitere Positionen wie etwa Aufräumungskosten. Auch das eigene Betriebsgebäude ist hier versicherbar. Die genannten Sachen sind gegen bestimmte Gefahren versichert. Die klassische Kombination von Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser und Sturm ist in modernen Verträgen um zusätzliche Einschlüsse erweitert. Zu empfehlen ist vor dem Hintergrund des Klimawandels besonders die Deckung gegen weitere Naturgefahren. Dazu zählen neben Erdbeben beispielsweise auch Überschwemmung durch Hochwasser und Starkregen sowie Rückstau. Elektronikanlagen wie Computer und Kommunikationstechnik sowie stationäre und mobile Maschinen lassen sich zudem über die sogenannten Technischen Versicherungszweige in einer Allgefahrenversicherung absichern. Im Gegensatz zu den benannten Gefahren in der allgemeinen Sachversicherung ist hier alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. So haben Sie beispielsweise auch Schutz gegen Sabotage, Bedienungsfehler, Bruchschäden und Feuchtigkeit.

Eine Sachversicherung ist grundsätzlich ortsgebunden, bezieht sich also auf ein bestimmtes Betriebsgrundstück. Der Versicherungsschutz lässt sich aber problemlos auf mehrere Grundstücke ausweiten, zum Beispiel Filialen oder Außenlager. Setzen Sie Werkzeuge, Maschinen oder Computer mobil ein, etwa auf Baustellen oder bei Kundenterminen, ist eine Auto-Inhaltsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur konventionellen Sachversicherung. Sie gehört zu den Zweigen der Transportversicherung und deckt zusätzliche Gefahren des Transports ab wie einen Unfall des Firmenfahrzeugs. Über Transportversicherungen lassen sich zum Beispiel auch der Bezug und Versand von Waren versichern, wenn Sie für diese Transportwege nach den Speditionsbedingungen die Gefahr tragen.

Die Bilanz wird feuerfest

Wenn nach einem Brand oder Hochwasser der Betrieb stillsteht, droht nicht nur ein hoher Sachschaden, sondern auch ein Ausfall von Einnahmen. Viele Kosten laufen trotzdem weiter, zum Beispiel Personalkosten und Grundgebühren für die Energieversorgung. Eine Ertragsausfallversicherung, auch bekannt als Betriebsunterbrechungsversicherung, ersetzt diese Fixkosten sowie den entgehenden Gewinn. Streng genommen gehört sie zu den Vermögensversicherungen, wird aber in der betrieblichen Praxis der Sachversicherung zugerechnet, weil ihre Konzeption sich nach denselben Risikomerkmalen richtet und identische gefahren versicherbar sind.

Günstig versichern mit Flottentarifen

Für viele Unternehmen und Freelancer ist Mobilität ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen Pflicht, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung und gegebenenfalls auch Schutzbriefleistungen zusätzlich empfehlenswert. Die Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung) umfasst zum Beispiel Diebstahl, Glasbruch und einige Naturgefahren. Die Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung) erweitert diese Deckung um Unfall und Vandalismus. Bei einigen Versicherern gibt es verwaltungstechnisch einfache und preislich sehr attraktive Flottentarife in der Autoversicherung schon ab zwei Firmenfahrzeugen.

Der brave Chef denkt an sich selbst zuletzt

Als Selbstständiger sind Sie – bis auf wenige Berufe – nicht automatisch, sondern nur freiwillig durch die gesetzliche Sozialversicherung geschützt. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der Normalfall, Sie können sich aber privat versichern und damit von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Welche Variante besser ist, hängt von Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Zukunftsplanung ab. Als Privatpatient genießen Sie die beste Versorgung, zahlen aber auch einen nach Alter und eventuellen Vorerkrankungen berechneten Beitrag für sich und gegebenenfalls für Familienangehörige, die in der GKV beitragsfrei versichert wären. Der volle Beitrag wird auch nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben im Rentenalter fällig. Ein weiteres wichtiges Thema ist der Aufbau von Altersvermögen. Anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung schließen Sie eine Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ab. Sie ist wie ihr Pendant aus der Sozialversicherung ein Produkt der ersten Schicht und wird entsprechend umfassend steuerlich gefördert.

Besonders wichtig ist die Absicherung Ihrer Arbeitskraft, selbst wenn Sie im eigenen Unternehmen „nur“ leitend und organisierend tätig sind. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, aber aufgrund von Vorerkrankungen nicht immer möglich. Ein guter Ersatz, vor allem für handwerkliche Berufe, ist die Grundfähigkeitsversicherung. Hier wird eine Rentenleistung erbracht, wenn bestimmte Grundfähigkeiten wie Stehen, Heben, Sehen und dergleichen verlorengehen. Eine selten angebotene, aber interessante Form der Ertragsausfallversicherung ist die Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung. Über sie wird Ihr krankheitsbedingter Ausfall im Betrieb versichert. Sie ist damit eine Alternative zum Krankentagegeld und kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Eine Unfallversicherung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Arbeitskraft anderweitig abgesichert ist. Sie erbringt aber wichtige Kapitalleistungen, wenn nach einem Unfall aufgrund einer dauerhaften Beeinträchtigung Kosten wie Umbau eines Hauses oder Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs anfallen. Mit einer Gruppen-Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen Bonus über das Gehalt hinaus – ein Wettbewerbsvorteil beim Anwerben von Fachkräften. Die private Unfallversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz über die Berufsgenossenschaft weltweit und rund um die Uhr, auch in der Freizeit.