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Domain verloren?

Die Unternehmensseite haben Sie einen befreundeten Webdesigner machen lassen. Er baut das Layout und registriert die gewünschte Domäne für sie. Zudem übernimmt er auch über die Jahre Wartung und kümmert sich um das Hosting - eigentlich alles was mit der Webseite zu tun hat. Einen Vertrag und Projektauftrag brauchen sie nicht, ist ja ein Freund und in der Gründungsphase ist sowieso viel zu viel los. Völlig unerwartet und tragischerweise, stirbt ihr Freund (und Webdesigner).

Nach ca. 6 Monaten ist auf einmal Ihre Seite nicht mehr aufrufbar. Bei dem Versuch, Unterlagen zu finden, scheitern Sie schon. Bisher hatte sich immer der verstorbene Freund um solche Sachen gekümmert. Um Ihr Problem zu lösen suchen Sie einen neuen Webdesigner.

Domänen werden gemietet und beim Mieten ist es immer ratsam, die Inhaberdaten korrekt eintragen zu lassen. Hat Ihr Webdesigner die Domäne auf seinen eigenen Namen angemeldet, so ist es bei Streitigkeiten oder eben einem Todesfall sehr schwierig, an die Domain zu kommen.

Aufwendige Recherche und langwierige Wiederbeschaffung

Der neue Webdesigner hatte eine Menge zu tun. Zuerst wurde der Webhoster ausfindig gemacht. Bevor dieser die benötigten Informationen rausrückte, wurden mehrere Telefonate geführt. Es wurden schlicht die Rechnungen nicht mehr behzahlt und die Domäne und der Webspace wurden gekündigt.

Die Domain konnte schließlich wieder regulär erworben werden. Da hatten sie noch Glück, die Webseite war aber weg. Der Webhoster hatte nach 7 Tagen die letzte Sicherung gelöscht. Die Seite ließen sie erneut erstellen und hatten am Ende insgesamt einen mittleren fünfstelligen Betrag ausgegeben.

Das wirklich bittere daran: dieser Fall ist nicht versichert, da sie sich als Unternehmer um ihre Verträge und Vertragspartner und den korrekten Besitz kümmern müssen. Dies gilt auch für Domänen.

Eigentumsrecht nicht geklärt ?
Hier können auch wir nicht helfen!
Domänen sind immaterielle Unternehmenswerte
In einigen Unternehmen tatsächlich von erheblichem Wert oder sogar essentiell für den Betrieb des Geschäftes - z.B. bei online-Plattformen oder Shops. Behandeln sie diese Werte unbedingt mit der geboteten Sorgfalt und sorgen sie rechtzeitig für die Klärung der Besitzverhältnisse. Oftmals registriert eine Agentur oder ein Freelancer, der ihre Website erstellt diese und ist als Besitzer eingetragen. Sie sollten darauf achten, tatsächlich als Eigentümer der Domäne eingetragen zu sein.

Für alle GL Spezial Kunden halten wir einmalig eine kostenlose Erstberatung durch eine Rechtsanwaltskanzlei bereit. Dieser Fall könnte ein sinnhafter Einsatz dafür sein.

Wofür ist denn nun die Domainschutz Versicherung?

Die Grundlage für den Versicherer ist immer, dass ein "Dritter" ihnen Schaden zufügt. Der Fall wäre anders gelagert, wenn ihre Domain gekapert wird, indem ein Dritter sich unerlaubt Zugang zu Ihrem Webhoster verschafft und die Domains umzieht, löscht oder sperrt. Ein weiteres Szenario: ein ehemaliger Mitarbeiter veranlasst einen Domänenumzug und nimmt die Auth-Codes widerrechtlich mit. Die Kosten für die Wiederelangung der Domaine wären in diesen Fällen versichert.
Das realistischste Szenario ist das folgende: ein fremdes Unternehmen beansprucht ihre Domäne, aufgrund von eventuellen Namens- oder Markenrechten. Ein Rechtsstreit kann in diesen Fällen aufwendig werden - einen Einblick gibt dieser Artikel der IT Rechtskanzlei München.

Domain-, Namens- und Markenrecht ?
Dafür haben wir Versicherungen!