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Willkommen bei Ihrem Versicherungsmakler für #profis

Leider zu spät...

Ihr Auftraggeber hatte den Vertrag mit dem alten Anbieter für seinen Online-Shop bereits gekündigt. Zum vereinbarten Stichtag sollte das neue Shop-System online sein. Allerdings haben Sie - durch einen unzuverlässigen freien Mitarbeiter in ihrem Team - den Zeitplan nicht einhalten können.

Jetzt steht ihr Auftraggeber ohne Online Shop da, der Verlust ist erheblich. Auch wenn das Ladengeschäft weiterhin Umsatz macht, mit jedem Tag verliert der Kunde tausende Euro. Sie setzen alles daran, um schnellstmöglich eine Lösung zu finden.

Planbarkeit und Verlässlichkeit sind wichtige Kriterien in dieser schnelllebigen Welt. Durch immer weniger Zeit und immer mehr Arbeitsverdichtung, kann schon ein unzuverlässiger Partner das gesamte Projekt scheitern lassen oder - wie in unserem Beispiel - stark verzögern und damit beträchtlichen Schaden verursachen.

Waren im Wert von 60.000€ sind verdorben

Sie haben alles getan, um das Projekt so schnell wie möglich zu beenden. Letztlich haben Sie vier Wochen länger gebraucht, als vertraglich vereinbart.

Ihr Kunde zeigte wenig Verständnis, zahlte den letzten Teil der Rechnung nicht und drohte mit seinem Anwalt. Damit der Streit nicht eskaliert, verzichteten sie auf die letzte Teilrechnung. Um zumindest einen Teil ihres Verlustes auszugleichen, machten sie den freien Mitarbeiter verantwortlich und forderten Entschädigung.

Als Generalunternehmer sind sie gegenüber ihrem Auftraggeber in der Haftung. Allerdings springt in diesem Fall ihre Versicherung ein. Sie gleicht einerseits den Schaden - der Ihnen durch die nicht beglichene Restzahlung ihres Kunden entstanden ist - aus. Anderseits wird der Versicherer alle nötigen Schritte unternehmen, den unzuverlässigen freien Mitarbeiter in Haftung zu nehmen.

Verzugsschaden ?
Dafür haben wir Versicherungen!
Sie setzen freie Mitarbeiter oder Subunternehmer in Projekten ein?
Dann ist es immer ratsam, zu überprüfen, ob diese eine ausreichende Vermögensschaden-Haftplichtversicherung haben. Grundsätzlich empfehlen wir, ihre Subunternehmer darauf zu verpflichten. Alternativ können sie ihren Versicherungsschutz auch entsprechend modular erweitern, damit sind dann alle für sie tätigen freien Mitarbeiter in ihrem Vertrag abgedeckt.