Skip to main content

Willkommen bei Ihrem Versicherungsmakler für #profis

Ärger mit der Domain

Sie registrieren für Ihren Kunden seine Wunschdomain. Der Kunde meldet sich nach einigzer Zeit bei ihnen und erzählt von einer Abmahnung bezüglich der Domain. Der Kunde und sie hatten nicht berücksichtigt, dass in dem Domänennamen ein Markennamen einer anderen Firma verwendet wird.

Bei der Auswahl der Internetadresse haben sie das Markenrecht nicht berücksichtigt und einfach die Wunschdomain gekauft. Durch diese unbedachte Handlung, wurde daraus eine verzwickte Rechtsangelegenheit. Unternehmen haben in aller Regel großes Interesse am Schutz der eigenen Markennamen. Trittbrettfahrer, die bekannte Markennamen nutzen, um ihre eigenen Produkte zu verkaufen oder durch die Ähnlichkeit Produkte aufzuwerten. Aus Wettbewerbsgründen haben Unternehmen die Möglichkeit, Markennamen zu schützen.

Strafe bezahlt, Domain weg, neuer Markenaufbau

Ihr Kunde musste in den sauren Apfel beißen, die Domain kündigen und eine komplett neue Marke etablieren. Alle Werbemittel, die Webseite, Briefköpfe, Visitenkarten und vieles mehr mussten neu erstellt werden.

Die Kosten beliefen sich auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Dazu gab es erhebliche Irritationen im Kundenumfeld durch den neuen Markennamen. Es dauerte Monate bis Ihr Kunde wieder die alte Marktposition erreichen konnte.

Verletzung gewerblicher Schutzrechte ?
Hier können auch wir nicht helfen!
Prüfung der Namensrechte verpasst ?
Die Prüfung der Markenrechte ist Aufgabe des Unternehmens, der diese Marke auch nutzen will. Ist eine Prüfung auf Markenschutzverletzungen nicht explizit Vertraglich vereinbart, können Sie dafür nicht in Haftung genommen werden und das eigenge unternehmerische Risiko kann nicht versichert werden. Etwas anderes wäre es, wenn Sie eine Überprüfung als Dienstleister anbieten würden und Ihnen dabei Fehler unterlaufen würden. Dann wären Sie versichert.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte ?
Dafür haben wir Versicherungen!
fehlt noch?
Text fehlt