Ärger mit der Domain
Bei der Auswahl der Internetadresse haben sie das Markenrecht nicht berücksichtigt und einfach die Wunschdomain gekauft. Durch diese unbedachte Handlung, wurde daraus eine verzwickte Rechtsangelegenheit. Unternehmen haben in aller Regel großes Interesse am Schutz der eigenen Markennamen. Trittbrettfahrer, die bekannte Markennamen nutzen, um ihre eigenen Produkte zu verkaufen oder durch die Ähnlichkeit Produkte aufzuwerten. Aus Wettbewerbsgründen haben Unternehmen die Möglichkeit, Markennamen zu schützen.
Strafe bezahlt, Domain weg, neuer Markenaufbau
Ihr Kunde musste in den sauren Apfel beißen, die Domain kündigen und eine komplett neue Marke etablieren. Alle Werbemittel, die Webseite, Briefköpfe, Visitenkarten und vieles mehr mussten neu erstellt werden.
Die Kosten beliefen sich auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Dazu gab es erhebliche Irritationen im Kundenumfeld durch den neuen Markennamen. Es dauerte Monate bis Ihr Kunde wieder die alte Marktposition erreichen konnte.
Die Prüfung der Markenrechte ist Aufgabe des Unternehmens, der diese Marke auch nutzen will. Ist eine Prüfung auf Markenschutzverletzungen nicht explizit Vertraglich vereinbart, können Sie dafür nicht in Haftung genommen werden und das eigenge unternehmerische Risiko kann nicht versichert werden. Etwas anderes wäre es, wenn Sie eine Überprüfung als Dienstleister anbieten würden und Ihnen dabei Fehler unterlaufen würden. Dann wären Sie versichert.
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