Skip to main content

Willkommen bei Ihrem Versicherungsmakler für #profis

Gründerzuschüsse für deine Selbstständigkeit

| Lennart Cimbal | Magazin
Unternehmen und Existenzgründer werden von der öffentlichen Hand mit Beihilfen unterstützt. Dabei ist das Angebot besonders umfangreich. Zugleich ist für viele Unternehmer schwer überschaubar, welchen Zuschuss diese wie und wo beantragen können. Der Beratungs- und Existenzgründerzuschuss, Investitionskostenzuschüsse und das Exist-Gründerstipendium gehören zu den bekannten Zuschüssen.

Die Fördermittel zur Existenzgründung

Wer sich aus der eigenen Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte und zuletzt Arbeitslosengeld II bezogen hat, kann bei der Agentur für Arbeit das Einstiegsgeld zur Existenzgründung beantragen. Gute Chancen hat hierbei, wer als Unternehmensgründer ein passendes Geschäftskonzept vorzeigen kann. Die Arbeitsagentur prüft zudem, ob die Antragssteller von der Persönlichkeit her für die Selbstständigkeit geeignet sind, denn nicht jeder Mensch ist als Unternehmer geboren worden.
Vor allem in der ersten Phase der Existenzgründung stehen den Selbständigen meistens nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung. Hierbei ist nicht immer eine Unterstützung von der Familie und von Freunden eine Option. Besser ist es, dass die Gründer von verschiedenen Programmen zur Förderung Gebrauch machen, um in der ersten Zeit ein höheres Budget zur Verfügung zu haben. In aller Regel sind die Gründer förderberechtigt, wenn diese ihre selbstständige Arbeit seit weniger als zwei Jahren ausführen.
 
Finanziell gefördert werden Unternehmensgründer für höchstens 24 Monate. Wie hoch dabei das Einstiegsgeld ist und was diese sonst darüber wissen sollten, können die Gründer vorab auf der Internetseite der Arbeitsagentur nachlesen.

Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur soll den Gründern und Freiberuflern dabei helfen, die erste Zeit der selbstständigen Tätigkeit überbrücken zu können. Eine solche finanzielle Hilfe verschafft Zeit für Akquise der Kunden und Unternehmensaufbau. Wer aber den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur bekommen möchte, muss beim Antrag und bei der Beratung einiges beachten. Die Mitarbeiter Arbeitsagentur können hierbei jedoch gut beraten.

Das Exist-Gründerstipendium unterstützt Absolventen, Wissenschaftler aus dem Hochschulbereich sowie Studenten, welche eine eigene Geschäftsidee umsetzen möchten. Gefördert werden hierbei vor allem technologieorientierte, innovative oder wissensbasierte Projekte mit charakteristischen Alleinstellungsmerkmalen und positiven wirtschaftlichen Aussichten auf Erfolg.

Das Exist-Gründerstipendium steht den Gründern zu, welche direkt nach dem Universitätsstudium ein Unternehmen gründen möchten. Hierfür muss das Gründerteam entweder studieren oder der Abschluss muss vor weniger als fünf Jahre abgelegt worden sein. Dieses Stipendium umfasst einen Zuschuss für Selbständige von 3.000 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt, eine Beihilfe von bis zu 30.000 Euro für Sachmittel sowie 5.000 Euro für Coachings. Die Förderdauer beträgt maximal ein Jahr.

Gründungszuschüsse von der Arbeitsagentur

Mit einem Gründungszuschuss kann die Agentur für Arbeit Arbeitslose unterstützen, welche sich selbstständig machen wollen. Jedoch ist die Zahl der geförderten Unternehmen in den letzten Jahren gesunken, sodass sich Gründer gut auf einen Antrag vorbereiten sollten.

Der Gründungszuschuss über insgesamt 300 Euro wird für 6 Monate zusätzlich zum ALG 1 gezahlt. Der Gründungszuschuss in Höhe von 300 Euro kann dann für weitere 9 Monate beantragt werden. Da es keinen gesetzmäßigen Anspruch auf diesen Zuschuss gibt, sollten die Gründer sich möglichst rechtzeitig beraten lassen. Die Arbeitsagentur hilft gerne bei dem Gründungszuschuss. Hierzu gibt es spezielle Berater aus dem regionalen Netzwerk.

Die Arbeitslosigkeit ist generell für viele Menschen eine unerträgliche Situation, ganz egal, ob diese plötzlich kam oder schon absehbar war. Ein großer Teil der Betroffenen ist dann verstärkt auf Jobsuche, doch einige Menschen versuchen den Schritt in die eigene Selbstständigkeit.
So können Gründungswillige, welche sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss beantragen.
Zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es also den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sowie einen Vermittlungs- und Aktivierungsgutschein (AVGS) für die kostenlose Beratung der ALG 1/2 -Empfänger.

Über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit können die Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2 einen solchen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Damit wird eine Beratung zu 100 Prozent finanziert und ist für die Gründer somit gänzlich kostenfrei.
Bedeutend, um den Gründungszuschuss zu bekommen ist ein gesicherter Businessplan. Die Arbeitsagentur als Adressat interessiert in erster Linie die unternehmerische Eignung des neuen Gründers.
Da kein gesetzmäßiger Anspruch auf einen Gründungszuschuss besteht, wenn sich optimal erst auf den Businessplan und das Vorhaben vorbereiten, ehe diese den Antrag bei der Arbeitsagentur einreichen. Dafür nutzen diese am besten den Vermittlungs- und Aktivierungsgutschein. Mit einem solchen Gutschein der Arbeitsagentur können die Unternehmer eine kostenlose Beratung durch die Gründungsexperten erhalten.
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen die künftigen Unternehmer wenigstens einen Tag arbeitslos sein. Sie können daher nicht direkt von einer Beschäftigung aus in die selbstständige Tätigkeit überwechseln und den Zuschuss beantragen. Zudem müssen diese einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vorweisen oder eine Tätigkeit ausgeübt haben, welche als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wird. Ebenfalls müssen die Unternehmer daran denken, dass diese das Arbeitsamt beizeiten von der herannahenden Arbeitslosigkeit informieren.
Das Amt prüft, ob die Betroffenen die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für die selbstständige Tätigkeit und die Existenzgründung haben. Hierbei können diese vom Arbeitsamt zu einer Teilnahme an Gründerkursen verpflichtet werden, um den Zuschuss zu erhalten.
Bei Aufnahme der selbstständigen Arbeit müssen die Gründer noch wenigstens 150 Tage Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben und die vorherige Förderung durch den Zuschuss muss wenigstens 24 Monate zurückliegen.
Um einen Antrag stellen zu können, muss der Gründer generell einige Vorbereitungen treffen. Dazu sollte er vor allem ausreichend Zeit für die Beantragung einplanen. Zugleich muss der Vermittler informiert werden. In dem Gespräch mit dem Vermittler der Bundesagentur für Arbeit teilt der Gründer frühzeitig mit, dass ihn der Weg aus der Arbeitslosigkeit heraus direkt in die Selbstständigkeit führen soll. Hier sollte er darauf vorbereitet sein, dass Vermittlungsvorrang berücksichtigt wird. Die Vermittler sind außerdem dazu angehalten lieber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu vermitteln. Hier sollte der Betroffene gut vorbereitet sein und sich nicht entmutigen lassen.
In dem persönlichen Gespräch mit dem Vermittler erhält der Gründer den entsprechenden Antrag auf den Zuschuss.
Die Zulassung oder eine Erlaubnis sind ebenfalls von Bedeutung. Falls für das Gründungsvorhaben nötig, sollte der Unternehmer rechtzeitig einen Antrag für die Zulassung oder eine Erlaubnis stellen.
Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet für den Gründer, ob eine Teilnahme an Existenzgründungsseminaren für diese eine Pflicht ist. Freiwillig kann ein solches Seminar ebenfalls absolviert werden.
In der Erstellung des Businessplans liegt die wichtigste Arbeit bei der Beantragung des Gründungszuschusses. Die Idee zum Geschäft wird dabei zu Papier gebracht und ein Finanz- und Kapitalbedarfsplan, und eine Rentabilitäts- und Umsatzvorschau wird erarbeitet. Dafür sollten etwa 6 bis 8 Wochen eingeplant werden. Zugleich sollte die Unterstützung durch den Gründungsberater berücksichtigt werden.
Wenn der Businessplan geschrieben ist, ist es an der Zeit die Tragfähigkeit von einer versierten Stelle bestätigen zu lassen. Dafür sollten zwei Wochen eingeplant werden. Eine Prüfung der Tragfähigkeit kann durch die verschiedenen Stellen erfolgen. Dies ist zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Standeskammer, ein Steuerberater, Unternehmensberater oder die Handwerkskammer.
Für Unternehmer führt der Weg in die selbstständige Tätigkeit stets zum Gewerbeamt, für Freiberufler dagegen zum Finanzamt. Hierbei sollte geprüft werden, ob Onlineformulare möglich sind.
In einem Termin mit der fachgemäßen Stelle wird der erstellte Businessplan besprochen. Bei einem guten Konzept kann das Formular direkt mit einer positiven Stellungnahme angeboten werden. Mit dieser positiven Stellungnahme kann der Unternehmer den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.

Förderungen für Forschung und Entwicklung und Weiterbildung

Das Förderprogramm Exist-Transfer unterstützt Gründer an Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit technisch besonders aufwendigen und risikoreichen Geschäftsideen. Dies umfasst zwei Förderphasen von 18 Monaten.
Das Ziel der ersten Phase ist es dabei, den Businessplan auszuarbeiten, Prototypen zu entwickeln und dann das neue Unternehmen zu erwirken. In der zweiten Förderphase der Unternehmensgründung werden die Entwicklungsarbeiten gefördert. Zudem sollen die Gründer bei der Suche nach den Geldgebern unterstützt werden.
Bereits in der ersten Phase gibt es maximal 250.000 Euro für Sach- und Personalkosten, in der zweiten Förderphase gibt es eine Beihilfe von 180.000 Euro, allerdings höchstens 75 Prozent der gesamten Kosten des Vorhabens.
Wer sich beispielsweise zum Techniker, Fachwirt oder Meister weiterbilden möchte, bekommt hierfür über das Aufstiegs-Bafög einen bestimmten Teil der Fortbildungskosten zurückgezahlt sowie eine Förderung zum Lebensunterhalt.
Die mittelständischen Unternehmen bekommen aus diesem Programm einen Zuschuss von 380.000 Euro für Entwicklungs- und Forschungsprojekte, welche zu neuen Produkten, optimierten Produktionsverfahren und technischen Dienstleistungen führen.

Wichtige Kriterien für die Bewilligung sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums, dass die geförderten Gründerprojekte technisch innovativ sind und optimale Marktchancen haben und durch diese die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf Dauer erhöht wird. Das Projekt darf dabei nicht vor einem bestätigten Eingang des Antrags begonnen worden sein.
Benötigen die Unternehmen Beratung, können diese die Zuschüsse über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beim Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Hierfür gibt es eine Hilfe von bis zu 3200 Euro. Es werden Beratungen zu personellen, organisatorischen und finanziellen Fragen gefördert. Unternehmen, welche sich in Schwierigkeiten befinden, erhalten einen Teil der Kosten für die Beratung erstattet.
 

Fazit

Ideen sollten nicht an der Finanzierung scheitern. Um dies zu ermöglichen gibt es verschiedene Arten von Zuschüssen und Förderungen: Beratungs- und Existenzgründerzuschüsse, Investitionskostenzuschüsse und das Exist-Gründerstipendium sind am bekanntesten. Welcher Zuschuss zu welcher Idee passt sollte mit Hilfe dieser Zusammenfassung einfacher fallen. Mit der richtigen Finanzierung kann dann deine Idee zur Wirklichkeit werden.